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hartz und einstiegsgeld

Verfasst: 07.04.2006 10:44
von jordy77
hallo ich hab mal ne Frage? ich beziehe hartz4 bzw.ALG2 ich würde mich gerne selbständig machen .Wenn ich jetzt eindtiegsgeld beantragen würde als förderrung würde ich dann noch ALG2 kriegen und würde dann meine wohnung noch bezahlt werden .

danke für eure hilfe

Verfasst: 07.04.2006 14:41
von Gast
Ja, daß Einstiegsgeld dient der Sicherung des Betriebes.

Verfasst: 07.04.2006 14:45
von DjTermi
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden.
Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn

Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder
Sie sich selbständig machen wollen und Ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.

Die Förderungsdauer beträgt normalerweise 12 Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner. Er berücksichtigt dabei die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes und prüft, ob die angestrebte Tätigkeit Ihrer beruflichen Eingliederung dient.

Das Einstiegsgeld kann weiter erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.

Verfasst: 07.04.2006 22:35
von jordy77
ok danke ihr habt mir sehr geholfen
PS finde ich richtig gut das es hier auf dem forum so kompetente leute gibt
macht weiter so :lol: :lol: :lol: :lol: