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Hartz 4 Eon Hanse Gasabrechnung
Verfasst: 06.04.2006 07:43
von baerchen124
Halli Hallo Ich habe mal wieder eine frage an euch.
Wir haben am 5.4.2006 unsere Eon Hanse abrechnung bekommen und haben eine rückzahlung von eon hanse an uns bekommen nun meine frage wann darf die behörde das geld als einnahme anrechnen ? Da es ja im April eingegangen ist aber das April geld ja schon gezahlt ist rechnen die behörden es dann im Mai an? Oder wie läuft das???
Dann ein zweites problem mein Mann hat von August 05 bis Dezember 05 Gearbeitet und kein Hartz 4 bezogen darf die Behörde aus den Monaten auch die Gas Nachzahlung einhalten oder müßte die behörde die monate rausrechnen da wir die ja selber gezahlt haben?
vielen dank im vorraus für eure hilfe
einen schönen tag wünsche ich noch
Verfasst: 06.04.2006 12:24
von Melinde
Hallo baerchen124
Bei der Rückzahlung des Energielieferanten kann nur der Zeitraum des Alg 2 Bezuges bei der Verrechnung berücksichtigt werden.
In den anderen Monaten hat die Behörde keine Leistungen erbracht, daher auch keinen Anspruch auf entstandene Guthaben die in diesem Zeitraum entstanden sind.
Die Rückzahlung wird dann im Mai angerechnet.
Gruß und auch einen schönen Tag.
eon hanse gasabrechnung
Verfasst: 06.04.2006 13:31
von baerchen124
Danke für die pormpte antwort dann weiß ich schon mal was mich erwartet
danke schön
einen schönen tag wünsche ich noch
Verfasst: 06.04.2006 13:48
von Melinde
Hallo nochmal.
Gern geschehen!
Mir fällt dazu gerade noch ein:
Wenn bei einer Wohnung, z.B. wegen "übergröße" ein Teil der Wohnkosten aus dem Regelsatz bezahlt wird und nicht vom Amt, werden hier die Anteile bei einer Rückzahlung, auch bei der Betriebskostenabrechnung die der Vermieter erstellt, ebenfalls aufgeteilt.
Je nach Anteilsgröße desjenigen, der gezahlt hat.
Ist in einem aktuellen Fall mit strittiger Betriebskostenabrechnung nach Information des damit befassten RA bestätigt worden.
Gruß
eon hanse abrechnung
Verfasst: 18.04.2006 10:41
von baerchen124
Halli Hallo
Ich war bei der behörde mit der Gas abrechnung und siehe einer da die Behörde kassiert alles bzw rechnet das volle geld der abrechnung an auch die monate in denen mein mann gearbeitet hat und wir eon hanse selber gezahlt haben.
Mit der Begründung wenn es eine nachzahlung gewesen wäre dann hätte die behörde es ja auch ganz übernommen und somit rechnen sie die montae selbstzahlung auch nicht raus
wollte ich euch nur mitteilen
liebe grüße und einen schönen tag noch
Verfasst: 18.04.2006 10:57
von Melinde
Hallo baerchen124
Bei der Entscheidung der Behörde würde mich mal interessieren auf welche Verordnung oder §§ die sich stützt.
Kannst Du das auf dem Bescheid ersehen und das hier schreiben?
Wäre echt nett.
Ob eine Nachforderung bei der Gasrechnung wirklich in vollem Umfang übernommen worden wäre? Hoffen wir mal das ist dann auch so.
Wünsche Dir noch einen schönen Tag.
Gruß