Hilfe!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sven

Hilfe!!!!

Beitrag von Sven »

Liebe Forumbesucher!!!

Bis vor einiger Zeit war meine Frau noch Studentin und ich habe mit ca.1.500 Euro mtl. genug verdient um unsere Wohnung und die Unterhaltskosten zu bezahlen.

Mein Gehalt setzte sich aus einem Lehrlingsgehalt und einer nebenberuflichen Tätigkeit zusammen wobei zweite inzwischen leider weggefallen ist und wir zu zweit mit 500 Euro auskommen müssen. Bei einer Miete von 465 etwas schwierig wie man sich vorstellen kann.

Ab Oktober beginnt meine Frau ein Ausbildung an einer Privatschule die monatlich allein 650 Euro kostet. Diese wird jedoch von ihren Eltern bezahlt.

Meine Frage: Werden die 650 Euro als Einkommen meiner Frau gewertet???

Da es sich hier nicht um eine "Erstausbildung" handelt (lt. BaFöG-Amt) dürften die Eltern doch überhaupt nicht mehr unterhaltspflichtig sein oder??

Das Schlimme ist dass, wenn sie sich zu Hause auf die Couch legen würde, sie dafür garantiert Geld bekommen würde!!

Irgendwie pervers...

Vielen Dank schon mal...
Gast

Beitrag von Gast »

Eltern sind auch über das 18. Lebensjahr hinaus Unterhaltspflichtig, wenn das "Kind" sich auch wirklich um Abreit oder Lehrstelle bemüht. Und dann bis zum 27. Lj.
Ich würde mich an eurer Stelle mal an das Amt wenden und Hartz4 beantragen. Die übernehemn die Kosten für die Miete, wenn die Wohnung nicht zu groß ist.Und ihr bekommt noch zuschüsse zum Lebensunterhalt. Da es sich um die Erstausbildung handelt, woher soll denn das Geld kommen, wenn nicht von den Eltern. Aber als Einkommen kann man das ja nicht rechnen, das Geld steht euch ja nicht zur Verfügung.
Ich würde auch hier versuchen die Kosten vom Amt zu erhalten oder wenigstens mal zu fragen, wie es sich verhält- um die Eltern zu entlasten.
Aber nicht gleich angeben, dass die Eltern ja zahlen würden. Das was euch angerechnet wird, sind das Bafög und eventuell Kindergeld.
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