peti hat geschrieben:Welche Förderungen kann ich bekommen? Leider war das AA mir bisher nicht sehr behilflich. Wie sieht die Förderung nach dem 30.06 2006 aus? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Ja, man kann das sog. Einstiegsgeld beantragen wenn man schon ALG2 bezieht. Dazu gehst Du mit der Gewerbeanmeldung und dem Geschaeftskonzept (von der IHK abgesegnet) zu Deinem Sachbearbeiter und dieser entscheidet dann individuell ob und wieviel Du bekommst.
Im Gesetz steht folgendes:
SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 3
Leistungen
Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unterabschnitt 3
Anreize und Sanktionen
§ 29
Einstiegsgeld
(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
(2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden Regelleistung herzustellen.
Alles klar?
peti hat geschrieben:Leider war das AA mir bisher nicht sehr behilflich.
Mehr konnte man uns in unserem Fall auch nicht sagen und wir haben es auch bis jetzt noch nicht beantragt.
Aber ich hatte den Eindruck, dass es dabei noch nicht viel Erfahrung gibt.
Tatsächlich liegt die Höhe des Einstiegsgelds im Ermessen des Bearbeiters, also kann Dir keiner vorab was Genaues sagen.
peti hat geschrieben: Wie sieht die Förderung nach dem 30.06 2006 aus?
Tja, ob sich bis dahin was ändert, weiß ich auch nicht. Ich würde erstmal davon ausgehen, daß es so ist wie jetzt.
Gruß
Earl
P.S. Ich hatte auf eine sehr ähnliche Frage schon vor einigen Tagen genau das Gleiche geantwortet, die Suchfunktion im Forum kann einem das Warten auf die eigene Antwort ersparen.