Zusammen ziehen mit Hartz 4 Empfängerin

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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roha
Beiträge: 2
Registriert: 05.04.2006 15:35

Zusammen ziehen mit Hartz 4 Empfängerin

Beitrag von roha »

Hallo,

ich möchte gerne mit meiner Freundin zusammen ziehen,welche Hatz 4 bezieht.

Ich selbst beziehe kein Harz 4 da ich selbständig bin.

Meine Frage,wird mein Einkommen mit bei Ihr angerechnet,also heisst das, dass ich dann für Sie Sorgen müsste?

Wir würden einen Untermietvertrag schließen, wo ich Ihr jeden Monat Miete bezahlen würde.

Gruss roha
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Es ist davon auszugehen, dass Ihnen unterstellt wird, Sie würden mit der Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und sie deshalb unterhalten sollen.
Nur weil eine Behörde davon ausgeht, müssen Sie das aber nicht. Mein Tipp: Wenn Sie Ihr Verhältnis nicht als eheähnlich ansehen (s.a. den Widerspruchstext unten), dann machen Sie keine Angaben zu Ihrem Einkommen gegenüber der ArGe, auch in keinem Antrag! Sie sind nach dem BGB nicht dazu verpflichtet, das Leben Ihrer Freundin zu finanzieren.

Sollte die ArGe es dennoch versuchen, hier ein Widerspruch:

http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 60&Itemid=
roha
Beiträge: 2
Registriert: 05.04.2006 15:35

Beitrag von roha »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Aber wie soll Sie das jetzt erklären gegenüber dem Amt?

Gibt es einen Paragraphen im BGB wo es festgeschrieben ist das ich das Leben meiner Freundin nicht finanzieren muss?
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn Sie sich mal die Mühe machen, den Link zu öffnen und den Musterwiderspruch zur eheähnlichen Gemeinschaft durchlesen, müsste sich eigentlich die Antwort auf Ihr Frage, wie Sie das dem Amt erklären, von alleine beantworten.


Im BGB steht drin, wer wem unterhaltspflichtig ist. Darunter fallen Sie nicht. Im BGB steht NICHT, wer wem NICHT unterhaltspflichtig ist.
Mitternachtstraum
Beiträge: 15
Registriert: 08.04.2006 15:23

Untermietsvertrag ist immer gut

Beitrag von Mitternachtstraum »

mit dem untermietsvertrag ist klar das du nur untermieter bist und ihr in einer wohngemeinschaft lebt,somit brauchst du dir keine sorgen zu machen das du für sie sorgen musst!Dann bleibt dein geld dein geld und ihr geld ihr geld.Der Untermietsvertraf ist echt eine gute Lösung und du brauchst die keine Gedanken mehr zu machen.Habe das kürzlich noch in erfahrung gebracht weil ich auch mit meinem Freund zusammen ziehen möchte und das als wohngemeinschaft gelten soll. :)
Rübe
Beiträge: 2
Registriert: 11.04.2006 10:57

Beitrag von Rübe »

Hallo.

Leider funzt bei mir die Suchfunktion nicht. Deswegen muß ich einmal fragen.

Was steht jedem Lebenspartner an Geld zur Verfügung? Ich lebe mit meinem Freund zusammen, in seinem eigenem Haus. Wofür noch Belastungen offen sind.

Darf das Amt sein volles Einkommen anrechnen?

Da nach allen Abzügen für das Haus gerade noch 400-500€ im Monat für ihn allein über sind. Je nachdem wie hoch der Monatslohn ist.

Wenn noch andere Nebenkosten wie Telefon usw. rein kommen, sind es noch weniger. Reparaturen o.Ä. sind dann nicht mehr möglich. Wie wird das vom Amt berechnet?

Danke für die Antworten schon mal im voraus.

Gruß
Rübe
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Hallo rübe,
da bleibt zuerst die Frage: Ist Ihr Freund denn bereit, Ihren Lebensunterhalt zu tragen? Es gibt kein Gesetz, nach dem er dazu verpflichtet werden kann. Wenn er nun aber will, dann steht im SGBII §11 sehr genau, was vom Einkommen angerechnet werden darf. Die Finanzierung eines Hauses interessiert die ArGe meines Wissens überhaupt nicht. Anhand eines AlgII-Rechners (googeln) können Sie genau ausrechnen, was noch bleibt.
Rübe
Beiträge: 2
Registriert: 11.04.2006 10:57

Beitrag von Rübe »

Hallo Grottenolm.

Danke für die Antwort.
Es steht nicht in Frage, ob er mich unterstützen will, sondern ob er es kann. Es bleibt dann ja kaum was für ihn über. Die Kosten für das Haus ist ja nicht alles im Leben. Auto, kosten für den Arbeitsweg müssen ja auch bezahlt werden.

Ist alles nicht so einfach. :?

Gruß
Rübe
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Es bleibt Ihnen überlassen, zu glauben, es käme darauf an, ob er Sie unterstützen kann.

Wenn er dazu bereit ist, Sie zu unterstützen, wird wohl die Hausfinanzierung schwierig werden, da bis auf einen kleinen Freibetrag sein Einkommen als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird. Die Finanzierung eines Hauses dient der Bildung von Vermögen, das ist unter Bezug von AlgII nicht vorgesehen.
Man kann auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, ein Auto muß ja nicht sein. Darf man zwar besitzen, aber die Kosten sind Privatvergnügen.
Reparaturen sind aus den Regelsatz (je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bei 2 Personen: 311,-€) anzusparen.
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