Seite 1 von 1

400? job - kein Versicherungsschutz

Verfasst: 05.04.2006 09:13
von cas
Hallo,
lange Rede kurzer Sinn - hatte zwei Monate einen 400 ? job und habe jetzt von meiner krankenkasse erfahren, dass ich nicht versichert war, obwohl mir mein damaliger AG gesagt hat, ich wäre es.
Das ist das wohl ein Fall fürs Arbeitsgericht, oder hab ich da wenig Chancen?

Zweite Sache ist die, dass die krankenkasse natürlich die Beiträge haben will...ich wollte während meiner Zeit im 400? Job Antrag auf ALG2 stellen bzw. Antrag auf Sicherung des Lebensunterhalts...Kann ich das auch rückwirkend beantragen????
Somit würden die Beiträge auch bezahlt oder?

Tut mir leid, dass ich so viele blöde Fragen stelle, aber ich kenne mich auuf dem Gebiet überhaupt nicht aus und es ist grad das erste Mal, dass ich mich mit so etwas beschäftigen muss.

...vielleicht kann mir jdm. helfen???

LG

Verfasst: 05.04.2006 10:25
von Azze
ALG2 kann man NICHT rückwirkend beantragen !

Wenn du einen 400€ Job machst , MUSS dich dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse anmelden. Warum das nicht passiert ist ist mir schleierhaft.

Hast du denn volle 400€ auf die Hand/Konto gekriegt ?

Verfasst: 05.04.2006 14:40
von cas
hallo...

nicht auf die hand - hat mit mein ag aufs konto gezahlt....
hab in nem hotel als zimmermädchen gearbeitet, da ging wohl n pauschalbetrag an die knappscxhaft abe rnichts an die krankenkasse...is sowas rechtens? *hilflosis*

Verfasst: 06.04.2006 12:28
von cas
kann mir niemand helfen? :cry:

Verfasst: 06.04.2006 12:35
von Azze
Wie oben schon gesagt , bin ich der Meinung das dein Arbeitgeber dich bei der Krankenkasse anmelden muss !! Also würde ich dir vorschlagen du rufst deine Krankenkasse an , sagt denen das dein Arbeitgeber dich scheinbar nicht angemeldet hat. Dann wird der belangt und du kannst dann eventuell den Beitrag für die 2 Monate nachzahlen. Das sollte auch nicht großartig was kosten, bei nem 400€ Job zahlt man eh nicht viel an die Krankenkasse.

Verfasst: 06.04.2006 12:37
von DjTermi
Die Knappschaft zahlt den Betrag weiter an die KK. Da die Knappschaft für die Minijobs zuständig ist. DAnn Rufe da mal an und frage was da los ist die nummer ist :0234 3 04 - 0


EDIT: Mann wird bei der Knappschaft angemeldet nicht bei seiner Krankenkasse wenn man ein mini job macht !!!

Verfasst: 06.04.2006 12:46
von Melinde
Hallo cas
Habe das hier gefunden, schau mal nach:

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/ ... 161/43118/
Hilft Dir vielleicht weiter.

Wenn die Möglichkeit der Familienversicherung während eines 400 € Jobs besteht ist das besser.
Gruß