Suchende hat geschrieben:
Die ARGE sagte mir, dass ich das ALGII zurückzahlen müsse, sofern mein erstes Gehalt noch im April (am Monatsletzten) auf dem Konto ist, NICHT zurückzahlen müsse ich, wenn das erste Gehalt zum 2. Mai auf dem Konto ist - zur Klärung solle ich dann meinen Kontoauszug mit dem Gehaltsdatum vorlegen - ist das korrekt?
Hallo Suchende,
die Antwort hast Du ja schon, aber hier noch die Erklärung dazu:
Es gilt das "Zuflussprinzip" und zwar pro Kalendermonat. Also wenn Du in dem Monat, in dem Du ALGII schon im Voraus bekommen hast, noch Einnahmen hast, werden sie aufs ALG angerechnet. Ist also das Gehalt noch am 30.4. drauf, musst Du das ALG wahrscheinlich komplett zurückzahlen, kommt es erst am 1.5. oder entsprechend später, dann nicht. Mein Arbeitgeber z.B. zahlt immer am Monatsende, also genaugenommen am 2. Werktag des Folgemonats, also müßte ich das Geld nicht zurückzahlen.
Sinnvollerweise will die ARGE natürlich dafür die Kontoauszüge sehen, da steht ja das Datum der Wertstellung drauf.
Ein bissl komisch ist es eigentlich schon, aber irgendwie musste das ja gesetztlich geregelt werden. Also kann es passieren, daß man zwar in einem Monat Arbeit hatte aber trotzdem ALGII bekommen hat, weil es eben erst im Folgemonat ausgezahlt wurde.
Man kann Dir also nur wünschen, daß Dein Gehalt ein bisschen spät gezahlt wird, sonst mag man das ja eher nicht, oder?
Gruß
Earl