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Wohnungswechsel evtl nach Duisburg

Verfasst: 03.04.2006 14:50
von samira191
hallo zusammen


kann mir jemand sagen was die ARGE in Duisburg als angemessene Wohnung sieht???


Danke im vorraus



Gruß


Anja

Verfasst: 03.04.2006 14:51
von Sven129
Das müsste Deutschlandweit gleich sein,
und berechnet sich damit, ob du alleine bist, oder mehrere mit dir!

Verfasst: 03.04.2006 15:04
von samira191
ne ist ja leider nicht überall gleich in dortmund beträgt die kaltmiete 276euro kaltmiete hier in krefeld liegt sie bei 219 euro kaltmiete

würde halt wissenw ie das in duisburg ist

Verfasst: 03.04.2006 15:04
von Gast
Sven129 hat geschrieben:Das müsste Deutschlandweit gleich sein,
und berechnet sich damit, ob du alleine bist, oder mehrere mit dir!
Nein, das ist Sache der Kommunen.

Die Richtlinien von 61 Kommunen kannst Du hier nachlesen.
Vielleicht ist Deine ja auch dabei:
Tacheles

Verfasst: 03.04.2006 15:10
von samira191
hab ich ja schon nach geblättert ;-) nur leider steht da nichts über Duisburg :(

Verfasst: 03.04.2006 15:42
von Gast
Dann lass Dir die Info von der Arge geben, oder vom örtlichen Mieterverein.

Diese Liste müßte so ungefähr dem Mietspiegel entsprechen.

Den findest Du hier:

Duisburg

Verfasst: 03.04.2006 15:47
von samira191
hmmmm kommt hier denn niemand aus duisburg???

Verfasst: 03.04.2006 16:21
von Gast
Beratungsstellen findest Du hier:

EhE
Erwerbslose helfen Erwerbslosen
Ev. Gemeinde Hochfeld
Johanniterstr. 145
Do 13.30-17Uhr
Tel.: 0203 / 62 9 49
www.ehe-duisburg.de

Arbeitslosenzentrum Mitte
Stadtteiltreff Hochfeld
Johanniterstr. 145
Mo-Do 9-15 Uhr
Beratung und Information
Di 10-14 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Tel.: 0203/62949

Verdi-Arbeitslosenberatung
Kasinostr. 21-23
Di und Do 10-13 Uhr
Tel.: 0203/2814-0
Beratungsstelle für Arbeitslose
Ev. Familienbildungswerk
Karl-Marx-Straße 20
Fon 0203 / 552 20 43
Fax 0203 / 552 20 46
j.glund@fbw-du.org
Öffnungszeiten:
Mo 14.00-16.00
Di-Fr 9.00-12.30 u. 13.00-17.00

Verfasst: 03.04.2006 19:26
von DjTermi
Also dir Rufnummer für die ARGE in Duisburg ist die 0203 / 302 1910
Ich Arbeite zwar dort, aber kann Dir die Liste nicht hier rein schreiben da die zahlen alle durcheinander sind dann.

Verfasst: 03.04.2006 23:15
von Gast
DjTermi,

§ 8 WoGG gilt nicht, da es für Duisburg einen qualifizierten Mietenspiegel gibt. :wink:

Verfasst: 04.04.2006 07:07
von DjTermi
Das habe ich garnicht dabei geschrieben, tolle wurst ...
Ich habe eine Liste , die ich aber hier nicht rein schreiben kann, weil die zahlen dann alle durcheinander sind.

Verfasst: 04.04.2006 11:14
von Gast
DjTermi hat geschrieben:Ich habe eine Liste , die ich aber hier nicht rein schreiben kann, weil die zahlen dann alle durcheinander sind.
Einscannen und mir mailen?

Verfasst: 04.04.2006 11:18
von DjTermi
isch habe garkein Scanner ........

ist per mail raus !!!

Verfasst: 04.04.2006 11:45
von samira191
was ist per emal draussen?

Verfasst: 04.04.2006 12:10
von Gast
Die KdU-Richtlinie für Duisburg:

Bild

Verfasst: 04.04.2006 14:24
von stern32
hallo ich hab da mal eine frage ich hoffe mir kannjemand weiter helfen ich möchte von bottrop nach bochum mit meinen kindern ziehen geht das oder kann das amt nein dazu sagen wenn die whg angemessen ist????

Verfasst: 04.04.2006 23:52
von submarin
Wenn Sie älter als 25 Jahre alt sind, kann Ihnen niemand verbieten, irgendwohin zu ziehen, solange die Wohnung angemessen ist.
Aber die ArGe kann die Übernahme aller damit verbundenen Kosten ablehnen, wenn Sie nicht aus einem der im SGBII genannten Gründe umziehen wollen und sich dafür vorher die Zustimmung der ArGe eingeholt haben.

Für unter 25-Jährige gilt das nicht, die MÜSSEN sich vorher eine Erlaubnis einholen, damit die Miete übernommen wird.