????hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
julia
Beiträge: 3
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????hilfe

Beitrag von julia »

hallo

also es geht darum:
ich bin seit februar arbeitslos und seit paar tagen habe ich die nachzahlung bekommen plus die zahlung für april.

jetzt wollte ich fragen:

muss ich da einmal im monat hin?
hab ich irgendwelche verpflichtungen gegenüber der arge?
muss ich jede woche 10 bewerbungen schreiben und die da als beweis vorlegen?

lg

julia
Sven129
Beiträge: 9
Registriert: 03.04.2006 11:52
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hey

Beitrag von Sven129 »

mit der rückzahlun weis ich nicht.

Aber mit der Bewerbung:
Ich bin jetzt seit einem Jahr arbeitslos und muss pro monat immer 5 vorzeigen, auf jeden fall nicht zehn pro woche, es steigert sich langsam an,
Verpflichtungen hast du auch:
Dich bei jedem angebot bewerben oder Vorstellen was die arge dir schickt
ansonsten werden 30% abgezogen von deinen Leistungen.
Und du musst immer für deinen dir zugestellten Vermittler erreichbar sein.
julia
Beiträge: 3
Registriert: 03.04.2006 11:54
Wohnort: HH

Beitrag von julia »

bewerbung für ausbildung oder n job?

muss man da denn die absagen abgeben oder das bewerbungsschreiben an sich?
Sven129
Beiträge: 9
Registriert: 03.04.2006 11:52
Wohnort: Brechen

Beitrag von Sven129 »

das ist egal, hauptsache du bewirbst dich.
ausbildung job Vollzeit oder Teilzeit das ist egal!
Du musst Warten, bis du ein Blatt oder gleich mehrere bekommst,
nennt sich "einbemühungen" da muss dann alles eingetragen werden wo du dich überall beworben hast, ob Telefonisch per internet oder Persönlich das ist egal, die absagen, musst du nicht dabei machen, du musst diesen zettel immer ende des monats abgeben bei der arge, und es kann ja auch sein das manche Betriebe sich bis dahin noch nicht gemeldet haben,.. das prüft die arge dann,... und vür näheres müsstest du dann deinen Vermittler von der arge fragen, der kann dir das dann genau sagen.

Lg
julia
Beiträge: 3
Registriert: 03.04.2006 11:54
Wohnort: HH

Beitrag von julia »

Die Arge fragt bei mir gerade ist mit meiner mama,
sie sind der meinung das meine mama mir unterhalt zahlen müssen, nach ein paar kleinen rechnungen war klar das sie es nicht kann.

nur stellt sich mir jetzt die frage ob sie angeben soll/kann das sie ihren bausparvertrag einzahlt.
sie beführchtet jetzt das er aufgelöst wird.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ob Ihre Mutter Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist, stellt ein Familiengericht fest, nicht die ArGe. Dass die ArGe nach dem SGBII jetzt verstärkt so eine Verpflichtung annimmt, ist wohl üblich, dürfte aber kaum Bestand haben.

Da volljährige Kinder eine Ausbildung verfolgen müssen, um unterhaltsberechtigt zu sein, erscheint mir der von der ArGe verstärkt verfolgte Rückgriff auf die Eltern im Widerspruch zum BGB zu stehen, das wird wohl in nächster Zukunft von den Gerichten geklärt zu werden.
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