hallo
also es geht darum:
ich bin seit februar arbeitslos und seit paar tagen habe ich die nachzahlung bekommen plus die zahlung für april.
jetzt wollte ich fragen:
muss ich da einmal im monat hin?
hab ich irgendwelche verpflichtungen gegenüber der arge?
muss ich jede woche 10 bewerbungen schreiben und die da als beweis vorlegen?
lg
julia
????hilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
hey
mit der rückzahlun weis ich nicht.
Aber mit der Bewerbung:
Ich bin jetzt seit einem Jahr arbeitslos und muss pro monat immer 5 vorzeigen, auf jeden fall nicht zehn pro woche, es steigert sich langsam an,
Verpflichtungen hast du auch:
Dich bei jedem angebot bewerben oder Vorstellen was die arge dir schickt
ansonsten werden 30% abgezogen von deinen Leistungen.
Und du musst immer für deinen dir zugestellten Vermittler erreichbar sein.
Aber mit der Bewerbung:
Ich bin jetzt seit einem Jahr arbeitslos und muss pro monat immer 5 vorzeigen, auf jeden fall nicht zehn pro woche, es steigert sich langsam an,
Verpflichtungen hast du auch:
Dich bei jedem angebot bewerben oder Vorstellen was die arge dir schickt
ansonsten werden 30% abgezogen von deinen Leistungen.
Und du musst immer für deinen dir zugestellten Vermittler erreichbar sein.
das ist egal, hauptsache du bewirbst dich.
ausbildung job Vollzeit oder Teilzeit das ist egal!
Du musst Warten, bis du ein Blatt oder gleich mehrere bekommst,
nennt sich "einbemühungen" da muss dann alles eingetragen werden wo du dich überall beworben hast, ob Telefonisch per internet oder Persönlich das ist egal, die absagen, musst du nicht dabei machen, du musst diesen zettel immer ende des monats abgeben bei der arge, und es kann ja auch sein das manche Betriebe sich bis dahin noch nicht gemeldet haben,.. das prüft die arge dann,... und vür näheres müsstest du dann deinen Vermittler von der arge fragen, der kann dir das dann genau sagen.
Lg
ausbildung job Vollzeit oder Teilzeit das ist egal!
Du musst Warten, bis du ein Blatt oder gleich mehrere bekommst,
nennt sich "einbemühungen" da muss dann alles eingetragen werden wo du dich überall beworben hast, ob Telefonisch per internet oder Persönlich das ist egal, die absagen, musst du nicht dabei machen, du musst diesen zettel immer ende des monats abgeben bei der arge, und es kann ja auch sein das manche Betriebe sich bis dahin noch nicht gemeldet haben,.. das prüft die arge dann,... und vür näheres müsstest du dann deinen Vermittler von der arge fragen, der kann dir das dann genau sagen.
Lg
Die Arge fragt bei mir gerade ist mit meiner mama,
sie sind der meinung das meine mama mir unterhalt zahlen müssen, nach ein paar kleinen rechnungen war klar das sie es nicht kann.
nur stellt sich mir jetzt die frage ob sie angeben soll/kann das sie ihren bausparvertrag einzahlt.
sie beführchtet jetzt das er aufgelöst wird.
sie sind der meinung das meine mama mir unterhalt zahlen müssen, nach ein paar kleinen rechnungen war klar das sie es nicht kann.
nur stellt sich mir jetzt die frage ob sie angeben soll/kann das sie ihren bausparvertrag einzahlt.
sie beführchtet jetzt das er aufgelöst wird.
Ob Ihre Mutter Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist, stellt ein Familiengericht fest, nicht die ArGe. Dass die ArGe nach dem SGBII jetzt verstärkt so eine Verpflichtung annimmt, ist wohl üblich, dürfte aber kaum Bestand haben.
Da volljährige Kinder eine Ausbildung verfolgen müssen, um unterhaltsberechtigt zu sein, erscheint mir der von der ArGe verstärkt verfolgte Rückgriff auf die Eltern im Widerspruch zum BGB zu stehen, das wird wohl in nächster Zukunft von den Gerichten geklärt zu werden.
Da volljährige Kinder eine Ausbildung verfolgen müssen, um unterhaltsberechtigt zu sein, erscheint mir der von der ArGe verstärkt verfolgte Rückgriff auf die Eltern im Widerspruch zum BGB zu stehen, das wird wohl in nächster Zukunft von den Gerichten geklärt zu werden.