HELP! 22 J.,Baby und KEINE Grundsicherung???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ballsport
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HELP! 22 J.,Baby und KEINE Grundsicherung???

Beitrag von ballsport »

Hallo!

Mal ne Frage für eine Freundin!

Sie ist 22 und hat ein 1 Jähriges Kind. Da sie sich vom Vater des Kindes getrennt hat, ist sie in die Elterliche Wohnung zurück gezogen. Baby wohlgemerkt lebt bei ihr! Nun hat sie schon im letzten Jahr einen Antrag auf ALG2 gestellt bzw. eine Grundsicherung (ehem. Sozialamt) beantragt.
Dort wurde ihr dann eine Ablehnung erteilt mit der Begründung:

"Sie leben wieder bei ihrem Vater. Ihre Mutter ist verstorben. Sie haben in der elterlichen Wohnung zwei eigene Zimmer und nutzen Küche und Bad gemeinsam. Ihr Vater verdient zuviel und muß für Sie und ihr Baby Unterhalt zahlen!"

Sie bekommt auch vom Jugendamt, obwohl der Vater des Kindes auch nur ALG2 bekommt, kein UVG. Die einzige finanzielle Unterstützung die sie derzeit hat ist Kindergeld für die Kleine (154€) und noch für 11 Monate Erziehungsgeld (300€)
Miete braucht sie nicht zahlen, da ihr Vater sie Mietfrei wohnen läßt. Strom und Heizkosten werden vom Vater ebenfalls gezahlt. Allerdings hat er klar gesagt, das er sie finanziell nicht unterstützen wird, da sie bereits selber Mutter ist. Die Küche und auch Bad wird nach Absprache genutzt und auch im Kühlschrank sind die Lebensmittel getrennt.
Da sie ja nun keine Leistungen für sich selber bekommt, kann sie nur für die Kleine einkaufen und für sich selbst, wenn mal Geld übrig ist das Notwendigste wie Toast, MArgarine und vielleicht mal Billig-Käse oder Wurst (abgepackt).

Hat sie nun anspruch auf Leistung ja oder nein???

Sie geht auf dem Zahnfleisch, weil sowohl das Sozialamt als auch BAgIS ihr nen Auszug verwehren aber ihr auch keine Leistungen zum Lebensunterhalt gewähren. Die Schulden bei ihrem Vater wachsen stetig, da er ihr nur Geld leiht!

Meiner Meinung nach steht ihr zumindest der Grundsicherungsbetrag zu, da sie ja keine KDU oder Heizkosten zu tragen hat.

Lieben Dank für eure Antworten!
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Gast

Beitrag von Gast »

Der Vater sollte das mit dem Mietfrei wohnen ändern! Dann müssen die normal diese "Miete" zahlen. Zudem leistet er ihr ja schon Unterhalt indem er sie Mietfrei wohnen lässt! Das ist auch eine Form des Unterhaltes! So würde ich es mal probieren! Viel Glück
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