Hallo! Meine Tochter lebte längere Zeit in einer Pflegefamilie und ich werde sie nach den Sommerferien wieder ganz zu mir nehmen.
Doch nun zu meiner Frage: Meine Ehefrau und ich leben beide von HARTZ IV.Das dies finanziell hart ist, brauche ich wohl nicht weiter zu erwähnen. Wie sieht es denn bezüglich den Schulbüchern aus, welche meine Tochter für das neue Schuljahr benötigt? Werden diese von der ARGE bezahlt oder wenigstens bezuschusst oder an wen muß man sich diesbezüglich wenden? (Jugendamt e.t.c.).
Von der Pflegefamilie und dem Bekanntenkreis weis ich, daß für Schulbücher mindestens so um die 200 EURO anfallen und es ja unmöglich ist, diesen Betrag von dem HARTZ IV-Einkommen zu bezahlen.
Desweiteren ist mir nicht ganz klar, wie das mit dem Kindergeld läuft. Meiner Tochter (13 Jahre alt) stehen ja 207 EURO als Lebensunterhalt zu. Kommen zu den 207 EURO noch die gesetzlichen 153 EURO dazu?
Hoffe, Ihr könnt mir auf meine Fragen die entsprechenden Antworten geben. Im Voraus schon mal herzlichen Dank..... Josef
Schulbücher Zuschuß b.z.w. Zahlung ?
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Hallo Josdo,
dazu gibt es schon ein Thema schaue bitte mal da:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c1450.html
dazu gibt es schon ein Thema schaue bitte mal da:
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Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Schul/ Büchergeld
Halli HalloAlso bei uns in Hamburg zahlen wir einmal im Schuljahr 50 Euro Leihgebühr für die Schulbücher und wir gehen dann als Hartz 4 empfänger in das Schulbüro und geben den Hart 4 Bescheid ab und dann wird das geld von der Behörde übernommen.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen
Ich hoffe ich konnte etwas helfen
Hallo Anna!
Der Regelsatz für Dein Kind sind 207€. Davon wird aber das Kindergeld als Einkommen angerechnet.
D.H. es wird von den 207€ abgezogen und die Differenz wird dann durch die ARGE übernommen.
207€ - 154€ = 53€ werden durch die ARGE überwiesen.
Hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen...
Der Regelsatz für Dein Kind sind 207€. Davon wird aber das Kindergeld als Einkommen angerechnet.
D.H. es wird von den 207€ abgezogen und die Differenz wird dann durch die ARGE übernommen.
207€ - 154€ = 53€ werden durch die ARGE überwiesen.
Hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen...
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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