Gegen Arbeitsamtmitarbeiter vorgehen !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Andy7733
Beiträge: 29
Registriert: 02.04.2006 17:34

Gegen Arbeitsamtmitarbeiter vorgehen !

Beitrag von Andy7733 »

Hallo, von den Arbeitslosen wird verlangt das man sich genau an die gesetzlichen Vorschriften hält und wenn man eine Kleinigkeit falsch macht gibts gleich eine Sperre worauf das Arbeitsamt ja hauptsächlich aus ist und nicht am Job vermitteln.
1.) Wo kann ich einen Arbeitsamtmitarbeiter verklagen wenn er sich nicht an die Vorschriften hält ?
2.) Wo stehen die Gesetze an die sich die Mitarbeiter des Arbeitsamtes halten müßen ?
Diese Fragen hätte ich gerne beantwortet denn nur diese Sprache verstehen die. Man muß sie mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Gast

Beitrag von Gast »

Hierzu:
Grundsätze der Verwaltung

Die Grundsätze der Verwaltung gelten auf allen Verwaltungsebenen. Das heißt, dass sich die Verwaltung der Kommune genauso an diese Grundsätze halten muss, wie die Landes- oder die Bundesverwaltung. Zur Erläuterung der Grundsätze wurden daher Beispiele aus allen drei Verwaltungsebenen gewählt.

Das Grundgesetz (GG) schreibt vor, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Ihre Maßnahmen dürfen nicht gegen bestehendes Recht verstoßen. Sie darf nur tätig werden, wenn ein Gesetz dies vorschreibt. In rechtlich nicht eindeutigen Fällen muss sie nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Dabei muss sie nach dem Gesetz der Verhältnismäßigkeit handeln und das Übermaßverbot beachten, ihre Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.

Rechtsstaatliche Bindung
Verwaltungshandeln ist streng an formale Regelungen gebunden. Die Bindung an das Gesetz ist eines der klassischen Merkmale des Rechtsstaates. Inzwischen hat sich die Staatstätigkeit auf nahezu alle Lebensbereiche ausgeweitet, und die Einhaltung von Vorschriften ist die Voraussetzung dafür, dass die Rechtssicherheit und Gleichbehandlung jedes Bürgers gewährleistet ist.


Gesetzmäßigkeit
Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt "an Gesetz und Recht gebunden". Das bedeutet, dass die Verwaltung keine Maßnahmen treffen darf, die gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßen (Vorrang des Gesetzes). Die Verwaltung kann auch nur dann tätig werden, wenn sie dazu durch ein Gesetz ermächtigt ist (Vorbehalt des Gesetzes). Beispielsweise darf das Finanzamt nur aufgrund von Steuergesetzen einen Steuerbescheid erlassen und ein Polizeibeamter nur aufgrund von Vorschriften z.B. der Straßenverkehrsordnung eine gebührenpflichtige Verwarnung aussprechen.

Pflichtgemäßes Ermessen
Im Alltag ist die Rechtslage nicht immer eindeutig. Daher verfügen die Behörden in vielen Fällen über einen Ermessensspielraum. Damit ist ihnen nicht freigestellt, beliebig oder gar willkürlich zu handeln, sie müssen vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot
Die Behörden müssen ein weiteres wichtiges rechtsstaatliches Gebot beachten, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, anders ausgedrückt das Übermaßverbot. Das bedeutet, dass eine Behörde in die Rechte eines Bürgers nur so weit eingreifen darf, als es erforderlich ist, und dass der Zweck und die Mittel in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen müssen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist beispielsweise Richtschnur für die Bestimmungen über den Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Das einschlägige Gesetz besagt, dass ein Polizeibeamter nur von der Schusswaffe Gebrauch machen darf, um schwere Straftaten zu verhüten oder um die Flucht von Straftätern zu verhindern und auch dann nur, um den Verdächtigen angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.

Eine Baubehörde darf ein Gebäude nicht einfach abbrechen lassen, weil es ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Sie muss prüfen, ob das Gebäude nicht nachträglich genehmigt werden kann oder ob dem Bau zwingende baurechtliche Vorschriften entgegenstehen. Eine Demonstration darf nicht schon deshalb verboten werden, weil der Verkehr behindert zu werden droht oder weil Geschäftsleute Umsatzeinbußen befürchten. Die Behörde kann aber Auflagen machen, beispielsweise dass die Demonstration außerhalb der Innenstadt stattfinden muss.
Quelle: Verwaltung Online
renate.tü
Beiträge: 4
Registriert: 31.03.2006 16:15

Beitrag von renate.tü »

Ich würde dem fallmanger klipp und klar sagen, wenn er/sie, sich der regeln verstößt, dass du sie/ihm wegen rechtsbeugung anzeigst.
dazu würde ich zum vorgesetzen gehen ggf. einen anderen fallmanger verlangen.

ein versuch ist es wert.
renate :)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, von den Arbeitslosen wird verlangt das man sich genau an die gesetzlichen Vorschriften hält und wenn man eine Kleinigkeit falsch macht gibt’s gleich eine Sperre worauf das Arbeitsamt ja hauptsächlich aus
Na ja ich glaube nicht das ich beim AA eingestellt wurde um nach Fehlern der anderen zu suchen !!!
Fehler machen alle auch Sachbearbeiter und bei so vielen Leuten die ein Sachbearbeiter betreuen muss kommt es leider durch den Zeitdruck den wir haben auch zu Fehlern, und keiner muss denken das die Fehler nicht folgen haben.
1.) Wo kann ich einen Arbeitsamtmitarbeiter verklagen wenn er sich nicht an die Vorschriften hält ?
Bevor man soweit gehen möchte, sollte man erst den versuch machen mit den Sachbearbeiter noch mal zu reden, sonst hat jedes Team ein Teamleiter der für Beschwerden da ist.
Vor Gericht direkt zu gehen dauert erstens viel zu lang, ( in der zeit könnte wichtige zeit vergehen) und zweitens sind wir alle nur Menschen.
2.) Wo stehen die Gesetze an die sich die Mitarbeiter des Arbeitsamtes halten müssen ?
Wir handeln nach den SGB I II X !!!
Diese Fragen hätte ich gerne beantwortet denn nur diese Sprache verstehen die. Man muß sie mit ihren eigenen Waffen schlagen
Weißt Du was wir uns alles so gefallenlassen müssen?
Kollegin werden geschlagen, angespuckt, Bedroht, Sachen werden durch die gegen geworfen und vieles mehr. Und das weil wir uns an die Regeln halten, aber andere meinen Sie wüssten das besser!!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy7733
Beiträge: 29
Registriert: 02.04.2006 17:34

Beitrag von Andy7733 »

[b] Das stimmt nicht so ganz was sie hier erzählen:Ein kleines Beispiel:

" Der Hammer des Jahres oder das hätten Sie bestimmt nicht gewußt:Die regionalen Arbeitsagenturen(Job Center) erhalten von der hauptverwaltung in Nürnberg Zuschüsse.Gelingt es nicht einen Arbeitslosen binnen von 12 Monaten einen Job zu vermitteln, dann müssen diese Regional Agenturen pro Nichtvermittelten 60.000 Euro Strafe an die Hauptverwaltung zurückzahlen. Mit anderen Worten, die Fallmanager sind gezwungenauf teufel komm raus irgendwelche Jobs den Arbeitslosen,ohne Rücksicht auf Verluste,anzudrehen.Feine Aussichten
."

Ich selbst bekam z.B. abends Post wobei ich mich am nächsten Tag beim Arbeitsamt melden mußte bzw.eine Meldepflicht(außerhalb der üblichen) während der Urlaubszeit. Nur gut das ich noch in den Briefkasten schaute. Außerdem mußte ich mich mal innerhalb von 14 Tagen bei 8 verschiedenen zeitarbeitsfirmen vorstellen. Hätte ich das nicht gemacht ,hätte ich auch eine Sperre bekommen. Zudem 2 mal an dem gleichen Bewerbungstraining teilnehem...alles nur Schikane oder um die Statistik zu verbessern....usw.
fazit: Das Arbeitsamt ist nur auf Sperren aus um geld zu sparen.


[/url][/b]
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Erst sagt mann was das Arbeitsamt keine Stellen zu schickt, und wenn Sie es machen heisst es direkt sie wollen damit nur Geld machen.
Der Hammer des Jahres oder das hätten Sie bestimmt nicht gewußt:Die regionalen Arbeitsagenturen(Job Center) erhalten von der hauptverwaltung in Nürnberg Zuschüsse.Gelingt es nicht einen Arbeitslosen binnen von 12 Monaten einen Job zu vermitteln, dann müssen diese Regional Agenturen pro Nichtvermittelten 60.000 Euro Strafe an die Hauptverwaltung zurückzahlen. Mit anderen Worten, die Fallmanager sind gezwungenauf teufel komm raus irgendwelche Jobs den Arbeitslosen,ohne Rücksicht auf Verluste,anzudrehen.Feine Aussichten
sehr intressant , das ist mir neu. Wie gesagt ich arbeite bei der AA nicht im Job center !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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