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Diabetiker, Teststreifen selber zahlen?

Verfasst: 02.04.2006 13:00
von Anna
Mein Mann hat Diabetes Typ 2, muss regelmäßig Blutzucker messen, braucht aber kein Insulin oder so, ist also noch in der Testphase. Aber messen muß er trozdem mehrfach am Tag, vom Arzt angeordnet. Jetzt sind diese Teststäbchen ja nicht grade günstig, ein Paket mit 50 Stück(reicht für ca 14 Tage) kostet 35€. Bekommt er die Kosten dafür wieder oder muss er monatlich die 70€ echt aus eigener Tasche zahlen? Er wird ab diesem Monat ALG1 bekommen.

Verfasst: 02.04.2006 13:22
von DjTermi
Hallo, nein es gibt da leider keine unterstützung. Da ich bei der Krankenkasse gelernt habe kann ich Dir/Euch sagen:

Vollständig von der Zuzahlung befreit sind seit 1. Januar 2004 nur noch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Ausnahme: Fahrtkosten).

Außerdem können Sie als Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Summe Ihrer Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze übersteigt.

Die vollständige Befreiung gilt nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für die Praxisgebühr, für Verband-, Heil- und Hilfsmittel, für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren), Zahnersatz (Regelleistung) und Fahrtkosten.

Teilweise Befreiung

Patienten über 18 Jahren leisten Zuzahlungen bis die Eigenbeteiligungen für Praxisgebühr, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Fahrtkosten 2 % ihres Jahresbruttoeinkommens bzw. bei chronisch Kranken 1 % ihres Jahresbruttoeinkommens übersteigen. In diesem Fall erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse alle weiteren Zuzahlungen in diesem Jahr.

Regelung bei chronischer Erkrankung
Chronisch Kranke, die Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % des Jahresbruttoeinkommens geleistet haben, sind danach für den Rest des Jahres von sämtlichen Zuzahlungen befreit.

Als chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Krankheit ärztlich behandelt wurde und bei dem eines der folgenden Merkmale zutrifft:

Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
60 Prozent Schwerbehinderung oder mindestens 60 Prozent Erwerbsminderung
nach ärztlicher Einschätzung ist eine kontinuierliche medizinische Behandlung nötig, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine kürzere Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Weitergehende Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Wichtig ist es auf jeden Fall, alle Quittungen, Belege und Bescheinigungen während eines Jahres zu sammeln und sie dann Ihrer Krankenkasse vorzulegen.



Gruß Termi