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Hausgemeinschaft

Verfasst: 01.04.2006 21:57
von Baka-kun
Hallo!
Habe nur eine kleine Frage: Muss ein volljähriges Kind, das mit seiner Mutter, die ALG 2 bezieht, in einer Wohnung lebt, nicht aber mit ihr in einer Bedarfgemeinschaft ist, da es selbst BAföG bezieht, irgendwie für die Mutter aufkommen? Wie hoch sind die Freibeträge dieses Kindes (200 € pro Lebensjahr oder nur 750 €)?

Verfasst: 04.04.2006 00:17
von submarin
Es ist eben so, dass Sie mit Ihrer Mutter seit kurzem in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, da werden alle Einnahmen als Einkommen der Gemeinschaft angerechnet. Diese Anrechnung beruht auf einer ganz druckfrischen Gesetzesänderung, Kinder unter 25 zählen jetzt immer zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Egal, wovon sie leben. Der von Ihnen genannte Freibetrag bezieht sich alleine auf das anrechnungsfreie Vermögen, was man besitzen darf, 200 € pro Lebensjahr.
Wenn Sie mal googeln, finden Sie viele AlgII Rechner, mit denen Sie den möglichen Bedarf Ihrer Mutter selber errechnen können.