Hausgemeinschaft
Verfasst: 01.04.2006 21:57
Hallo!
Habe nur eine kleine Frage: Muss ein volljähriges Kind, das mit seiner Mutter, die ALG 2 bezieht, in einer Wohnung lebt, nicht aber mit ihr in einer Bedarfgemeinschaft ist, da es selbst BAföG bezieht, irgendwie für die Mutter aufkommen? Wie hoch sind die Freibeträge dieses Kindes (200 € pro Lebensjahr oder nur 750 €)?
Habe nur eine kleine Frage: Muss ein volljähriges Kind, das mit seiner Mutter, die ALG 2 bezieht, in einer Wohnung lebt, nicht aber mit ihr in einer Bedarfgemeinschaft ist, da es selbst BAföG bezieht, irgendwie für die Mutter aufkommen? Wie hoch sind die Freibeträge dieses Kindes (200 € pro Lebensjahr oder nur 750 €)?