Hausgemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Baka-kun
Beiträge: 1
Registriert: 01.04.2006 21:49

Hausgemeinschaft

Beitrag von Baka-kun »

Hallo!
Habe nur eine kleine Frage: Muss ein volljähriges Kind, das mit seiner Mutter, die ALG 2 bezieht, in einer Wohnung lebt, nicht aber mit ihr in einer Bedarfgemeinschaft ist, da es selbst BAföG bezieht, irgendwie für die Mutter aufkommen? Wie hoch sind die Freibeträge dieses Kindes (200 € pro Lebensjahr oder nur 750 €)?
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Es ist eben so, dass Sie mit Ihrer Mutter seit kurzem in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, da werden alle Einnahmen als Einkommen der Gemeinschaft angerechnet. Diese Anrechnung beruht auf einer ganz druckfrischen Gesetzesänderung, Kinder unter 25 zählen jetzt immer zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Egal, wovon sie leben. Der von Ihnen genannte Freibetrag bezieht sich alleine auf das anrechnungsfreie Vermögen, was man besitzen darf, 200 € pro Lebensjahr.
Wenn Sie mal googeln, finden Sie viele AlgII Rechner, mit denen Sie den möglichen Bedarf Ihrer Mutter selber errechnen können.
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