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frage wegen miete
Verfasst: 01.04.2006 19:18
von Revolver
Hallo ich ahbe eine frage. ich muss aus meiner wohnung umziehen wegen ungeziefer und weil ich in dieser wohnung ständig huste. der eigentumer ist in insolvenz ist nicht fähig die schäden zu reparieen. deshalb möchte ich umziehejnn. mein vater wurde mir da finanziel weiterhelfen. jetzt meine frage. ich komme aus essen, denke der mietspuegel liegt bei 217 euro,will aber eine für 220 haben weil es da schon große unterschiede bei uns gibt. kann ich den fehlenden betrag ( 3euro) auch selber zahlen oder mein vater?
danke erstmal
Verfasst: 01.04.2006 20:06
von Anna
ich denke mal nicht, das 3 Euro tragisch sind. Mein Bekannter zahlt 18 Euro dazu und hatte nie Probleme
Verfasst: 02.04.2006 18:18
von Suzi21
Anna hat geschrieben:ich denke mal nicht, das 3 Euro tragisch sind. Mein Bekannter zahlt 18 Euro dazu und hatte nie Probleme
Dem stimme ich voll und ganz zu! Ich zahle s 60euro mehr! (komme auch aus Essen) und es ist kein problem!
Verfasst: 02.04.2006 20:28
von Revolver
na das klingt ja mal ganz gut. hab da so ne wohnug in aussicht ist mit wohn berechtigungsschein 60 m2, für mich allein, weiß einer ob das amt da zicken machen könnte,wegen der größe. hab nämlich gehört den amt ist es egal wie groß die wohnung ist hauptsache die mietkosten sind angemessen.
Verfasst: 02.04.2006 21:58
von Anna
die Größe ist nicht so wichtig, die Miete muss stimmen. Wir wohnen auch auf 150qm mit 5 personen und liegen unterhalb der ortsüblichen Miete für die Personenanzahl.
Verfasst: 02.04.2006 22:04
von samira191
hi
mir hat man letze Woche gesagt beim amt das die Wohnung nicht teurer sein darf net mal 10 euro mehr, da sonst keine Umzugshilfe gestellt wird
lg
Verfasst: 02.04.2006 22:47
von submarin
Viele Kommunen haben Richtlinien über die Kosten der Unterkunft erstellt, da spielt die Wohnungsgröße auch eine Rolle. 61 dieser Richtlinien sind unter folgendem Link zu finden:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
Es kann also durchaus sein, dass die ArGe die Größe der Wohnung ablehnt. Die Zahl im Wohnberechtigungsschein hat nichts mit der Größe zu tun, die von der ArGe bewilligt wird. In Hamburg steht im Wbs bis zum 50qm, die ArGe bewilligt höchstens 45.
Verfasst: 23.04.2006 10:14
von paragraphensucherin
Es scheint sehr wichtig zu sein, WO man wohnt.
Hier in Niedersachsen/Braunschweig ist die Regel 45 m² und 225 € Kaltmiete.
Mir ist eine Wohnung mit 1 m² mehr abgelehnt worden, da sich die Nebenkosten dadurch erhöhen würden......
Verfasst: 23.04.2006 12:38
von Azze
Meine aktuelle Wohung liegt auch 5 € über dem angemessenen Wohngeld. Aber nach einem Gespräch mit dem Fallmanager wurde das auch übernommen. Kann mir nicht vorstellen das die wegen 3€ groß probleme machen, kommt aber auf den Fallmanager an.