Zumutbarkeit eines Umzugs bei Arbeitslosigkeit
Verfasst: 31.03.2006 15:44
Hallo!
Ich habe folgendes:
Ich bin seit 2 Monaten Alg1 Empfänger und habe vom Arbeitsamt eine Stelle angeboten bekommen die einen Bruchteil meiner Qualifikation erfasst (bin IT-Systemelektroniker und soll da einen Löt-Job machen).
Wäre ja alleine kein Problem, aber ich wohne in Düsseldorf und die Stelle ist in Stuttgart.
Nun habe ich ein wenig geforscht und folgendes gefunden.
"Unzumutbar ist hingegen eine Beschäftigung, wenn: ein Umzug zur Arbeitsaufnahme nötig ist, obwohl eine Stellenaufnahme im zumutbaren Pendlerbereich in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit möglich erscheint oder zwingende familiäre Bindungen entgegenstehen (§ 121 Absatz 4 Sätze 4 bis 7 SGB III)"
Ich habe zahlreiche Bewerbungen in meiner Umgebung (<200Km) laufen, Ergebnisse von Vorstellungsgesprächen ausstehen und Vorstellungs-Termine anstehen.
Kann ich auf dieser Basis das Angebot ablehnen, ohne Restriktionen zu befürchten? Ist ja immerhin Recht...
Danke schonmal für die Antworten!
Ich habe folgendes:
Ich bin seit 2 Monaten Alg1 Empfänger und habe vom Arbeitsamt eine Stelle angeboten bekommen die einen Bruchteil meiner Qualifikation erfasst (bin IT-Systemelektroniker und soll da einen Löt-Job machen).
Wäre ja alleine kein Problem, aber ich wohne in Düsseldorf und die Stelle ist in Stuttgart.
Nun habe ich ein wenig geforscht und folgendes gefunden.
"Unzumutbar ist hingegen eine Beschäftigung, wenn: ein Umzug zur Arbeitsaufnahme nötig ist, obwohl eine Stellenaufnahme im zumutbaren Pendlerbereich in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit möglich erscheint oder zwingende familiäre Bindungen entgegenstehen (§ 121 Absatz 4 Sätze 4 bis 7 SGB III)"
Ich habe zahlreiche Bewerbungen in meiner Umgebung (<200Km) laufen, Ergebnisse von Vorstellungsgesprächen ausstehen und Vorstellungs-Termine anstehen.
Kann ich auf dieser Basis das Angebot ablehnen, ohne Restriktionen zu befürchten? Ist ja immerhin Recht...
Danke schonmal für die Antworten!