Zumutbarkeit eines Umzugs bei Arbeitslosigkeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Slipstream
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Zumutbarkeit eines Umzugs bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von Slipstream »

Hallo!

Ich habe folgendes:

Ich bin seit 2 Monaten Alg1 Empfänger und habe vom Arbeitsamt eine Stelle angeboten bekommen die einen Bruchteil meiner Qualifikation erfasst (bin IT-Systemelektroniker und soll da einen Löt-Job machen).
Wäre ja alleine kein Problem, aber ich wohne in Düsseldorf und die Stelle ist in Stuttgart.

Nun habe ich ein wenig geforscht und folgendes gefunden.

"Unzumutbar ist hingegen eine Beschäftigung, wenn: ein Umzug zur Arbeitsaufnahme nötig ist, obwohl eine Stellenaufnahme im zumutbaren Pendlerbereich in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit möglich erscheint oder zwingende familiäre Bindungen entgegenstehen (§ 121 Absatz 4 Sätze 4 bis 7 SGB III)"

Ich habe zahlreiche Bewerbungen in meiner Umgebung (<200Km) laufen, Ergebnisse von Vorstellungsgesprächen ausstehen und Vorstellungs-Termine anstehen.

Kann ich auf dieser Basis das Angebot ablehnen, ohne Restriktionen zu befürchten? Ist ja immerhin Recht...

Danke schonmal für die Antworten!
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ist das Stellenangeot mit Rechtsfolgen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Slipstream
Beiträge: 2
Registriert: 31.03.2006 15:43
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Beitrag von Slipstream »

Sorry, versteh ich jetzt nicht.

Auf jeden Fall steht drin, dass sies für zumutbar halten. Ich in dem Kontext nicht.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Rechtsfolgen bedeutet : Steht in dem Arbeitsangebot etwas drin, das wenn Du Dich dort nicht meldest bzw. bei erfolgreichem Vorstellungsgespräch die Arbeit nicht antreten tust, das dir dann die ARGE Sanktionen wie Kürzung etc. angekündigt hat?

Wenn ja, dann kannst Du die Stelle nicht einfach ablehnen sondern mußt Dich dort ganz normal vorstellen. Ob Dich dann der Arbeitgeber einstellt oder nicht liegt in seinem Ermessen.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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