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Wiederspruch gegen Bescheid
Verfasst: 30.03.2006 20:43
von Flashback
Wie soll man einen Wiederspruch einlegen geht das auch wenn ich den persönlich vorbei bringe, oder sollte man den Wiederspruch per Einschreiben wegschicken?
Verfasst: 30.03.2006 20:48
von DjTermi
Ein Wiederspruch sollte immer Schriftlich innerhalb von 4 Wochen an der ARGE oder Komune zu gehen.
Achtung : Den Eingang des Widerspruchs auf einer Kopie bestätigen lassen. Nach Möglichkeit den Widerspruch persönlich abgegeben, ansonsten mit Ein-schreiben / Rückschein
PS: Wenn jemand mal ein vordruck braucht mit §§§ E-Mail reicht, und ich schicke euch denn mal !!!
Verfasst: 30.03.2006 21:18
von ballsport
OK1 Ich nehm einen...
Wer weiß wozu ich den noch brauchen kann...
Per email unterwegs DjTermi
Verfasst: 30.03.2006 21:58
von Flashback
Kannst Du mir auch einen schicken wäre nett
MFG
unterwegs , aber bitte mail schicken, dann schicke ich denn zu !! *****
AlgII-I@bf-hosting.de *********
Verfasst: 01.04.2006 20:25
von Nestea
Könnt ich auch gut gebrauchen ^^