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Einspruch gegen Arbeitsmarkt Bezogene Chanceneinschätzung
Verfasst: 30.03.2006 19:36
von xrayme
Hallo
Ich habe eine Arbeitsmarkt Bezogene Chanceneinschätzung erhalten von einem Sozialpädagogen gegen die ich Einspruch erheben will.Er hatt sie meinem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt geschickt und das ohne mein wissen vor ein paar monaten.Kann mir da jemand sagen wie ich am besten vorgehe ?
Verfasst: 30.03.2006 20:25
von ballsport
Hä?
Das versteh ich nicht so ganz!
Ein Sozialpädagoge hat eine Einschätzung Deiner Arbeitsfähigkeit gemacht? Wer hat Dich denn zu dem geschickt?
Oder war der bei Dir zu Hause?
Und warum hat er dann diese Einschätzung deinem SB übergeben?
Fällt doch, meiner Meinung nach, unter Datenschutz!
Oder hast Du bei dem irgendwas unterschrieben?
Wenn nicht, dann würde ich sagen, das Du Dich mal an eine Rechtsberatungsstelle wenden solltest. Denn wenn da der Datenschutz bzw. Schweigepflicht o.ä. gebrochen wurde, dann kann Dir dort jemand direkte Hilfe geben.
(Ist nur meine Meinung. Kann mich aber auch irren, aber ich würds so machen)
LG
Carmen
Verfasst: 30.03.2006 20:29
von DjTermi
Also ich versthe das auch nicht so ganz, sollte das echt so sein das er deine Daten weiter gegeben hat; würde ich ihm eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ( was fürn wort ) schicken.
Verfasst: 30.03.2006 21:11
von ballsport
So in etwa hab ich das auch gemeint (wie Dj Termi)
Nur solch komplzierten Worte fallen mir meißt nicht ein

Verfasst: 30.03.2006 21:18
von DjTermi
DAs habe ich mir schon gedacht was Du das meinst

Habe gedacht das ich deinen Gedanken einfach mal vortsetze

Verfasst: 30.03.2006 21:21
von ballsport
Verfasst: 31.03.2006 12:36
von xrayme
Hallo
ich habe 1 Jahr als ein Euro Jobber gearbeitet und wurde in dieser Maßnahme von einem Sozialarbeiter "begleitet" eben jener der mir diese sch..... Bewertung reingereicht hatt
Verfasst: 31.03.2006 13:13
von ballsport
Trotz allem hat der dann aber nicht das Recht, vertrauliches an das AA weiterzureichen.
Vor allen dann nicht, wenn Du ihm das nicht ausdrücklich erlaubt hast!
Wie Dj Termi schon geschrieben hat : Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirken und zeitgleich um die Herausgabe eben jenen Einschätzungsbericht bitten.
Diese ist nach meiner Meinung nicht rechtens, da diese OHNE Dein Einverständnis gemacht wurde und auch Ohne Einverständnis an Dritte weitergereicht wurde...