Einspruch gegen Arbeitsmarkt Bezogene Chanceneinschätzung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Einspruch gegen Arbeitsmarkt Bezogene Chanceneinschätzung
Hallo
Ich habe eine Arbeitsmarkt Bezogene Chanceneinschätzung erhalten von einem Sozialpädagogen gegen die ich Einspruch erheben will.Er hatt sie meinem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt geschickt und das ohne mein wissen vor ein paar monaten.Kann mir da jemand sagen wie ich am besten vorgehe ?
Ich habe eine Arbeitsmarkt Bezogene Chanceneinschätzung erhalten von einem Sozialpädagogen gegen die ich Einspruch erheben will.Er hatt sie meinem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt geschickt und das ohne mein wissen vor ein paar monaten.Kann mir da jemand sagen wie ich am besten vorgehe ?
Hä?
Das versteh ich nicht so ganz!
Ein Sozialpädagoge hat eine Einschätzung Deiner Arbeitsfähigkeit gemacht? Wer hat Dich denn zu dem geschickt?
Oder war der bei Dir zu Hause?
Und warum hat er dann diese Einschätzung deinem SB übergeben?
Fällt doch, meiner Meinung nach, unter Datenschutz!
Oder hast Du bei dem irgendwas unterschrieben?
Wenn nicht, dann würde ich sagen, das Du Dich mal an eine Rechtsberatungsstelle wenden solltest. Denn wenn da der Datenschutz bzw. Schweigepflicht o.ä. gebrochen wurde, dann kann Dir dort jemand direkte Hilfe geben.
(Ist nur meine Meinung. Kann mich aber auch irren, aber ich würds so machen)
LG
Carmen
Das versteh ich nicht so ganz!
Ein Sozialpädagoge hat eine Einschätzung Deiner Arbeitsfähigkeit gemacht? Wer hat Dich denn zu dem geschickt?
Oder war der bei Dir zu Hause?
Und warum hat er dann diese Einschätzung deinem SB übergeben?
Fällt doch, meiner Meinung nach, unter Datenschutz!
Oder hast Du bei dem irgendwas unterschrieben?
Wenn nicht, dann würde ich sagen, das Du Dich mal an eine Rechtsberatungsstelle wenden solltest. Denn wenn da der Datenschutz bzw. Schweigepflicht o.ä. gebrochen wurde, dann kann Dir dort jemand direkte Hilfe geben.
(Ist nur meine Meinung. Kann mich aber auch irren, aber ich würds so machen)
LG
Carmen
Also ich versthe das auch nicht so ganz, sollte das echt so sein das er deine Daten weiter gegeben hat; würde ich ihm eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ( was fürn wort ) schicken.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
DAs habe ich mir schon gedacht was Du das meinst Habe gedacht das ich deinen Gedanken einfach mal vortsetze
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Trotz allem hat der dann aber nicht das Recht, vertrauliches an das AA weiterzureichen.
Vor allen dann nicht, wenn Du ihm das nicht ausdrücklich erlaubt hast!
Wie Dj Termi schon geschrieben hat : Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirken und zeitgleich um die Herausgabe eben jenen Einschätzungsbericht bitten.
Diese ist nach meiner Meinung nicht rechtens, da diese OHNE Dein Einverständnis gemacht wurde und auch Ohne Einverständnis an Dritte weitergereicht wurde...
Vor allen dann nicht, wenn Du ihm das nicht ausdrücklich erlaubt hast!
Wie Dj Termi schon geschrieben hat : Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirken und zeitgleich um die Herausgabe eben jenen Einschätzungsbericht bitten.
Diese ist nach meiner Meinung nicht rechtens, da diese OHNE Dein Einverständnis gemacht wurde und auch Ohne Einverständnis an Dritte weitergereicht wurde...
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!