Einspruch gegen Arbeitsmarkt Bezogene Chanceneinschätzung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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xrayme
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Einspruch gegen Arbeitsmarkt Bezogene Chanceneinschätzung

Beitrag von xrayme »

Hallo
Ich habe eine Arbeitsmarkt Bezogene Chanceneinschätzung erhalten von einem Sozialpädagogen gegen die ich Einspruch erheben will.Er hatt sie meinem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt geschickt und das ohne mein wissen vor ein paar monaten.Kann mir da jemand sagen wie ich am besten vorgehe ?
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Hä? :shock:

Das versteh ich nicht so ganz!

Ein Sozialpädagoge hat eine Einschätzung Deiner Arbeitsfähigkeit gemacht? Wer hat Dich denn zu dem geschickt?
Oder war der bei Dir zu Hause?

Und warum hat er dann diese Einschätzung deinem SB übergeben?
Fällt doch, meiner Meinung nach, unter Datenschutz!
Oder hast Du bei dem irgendwas unterschrieben? :shock:

Wenn nicht, dann würde ich sagen, das Du Dich mal an eine Rechtsberatungsstelle wenden solltest. Denn wenn da der Datenschutz bzw. Schweigepflicht o.ä. gebrochen wurde, dann kann Dir dort jemand direkte Hilfe geben.

(Ist nur meine Meinung. Kann mich aber auch irren, aber ich würds so machen)

LG
Carmen
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Also ich versthe das auch nicht so ganz, sollte das echt so sein das er deine Daten weiter gegeben hat; würde ich ihm eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ( was fürn wort ) schicken.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

So in etwa hab ich das auch gemeint (wie Dj Termi)

Nur solch komplzierten Worte fallen mir meißt nicht ein 8)
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

DAs habe ich mir schon gedacht was Du das meinst ;) Habe gedacht das ich deinen Gedanken einfach mal vortsetze :D
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Dankeschön :!: :!:

:oops:
Carmen

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xrayme
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Beitrag von xrayme »

Hallo
ich habe 1 Jahr als ein Euro Jobber gearbeitet und wurde in dieser Maßnahme von einem Sozialarbeiter "begleitet" eben jener der mir diese sch..... Bewertung reingereicht hatt
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Trotz allem hat der dann aber nicht das Recht, vertrauliches an das AA weiterzureichen.

Vor allen dann nicht, wenn Du ihm das nicht ausdrücklich erlaubt hast!

Wie Dj Termi schon geschrieben hat : Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirken und zeitgleich um die Herausgabe eben jenen Einschätzungsbericht bitten.

Diese ist nach meiner Meinung nicht rechtens, da diese OHNE Dein Einverständnis gemacht wurde und auch Ohne Einverständnis an Dritte weitergereicht wurde...
Carmen

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