31 Jahre, Verdienstbescheinigung der Eltern einreichen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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miezekatze
Beiträge: 1
Registriert: 30.03.2006 15:34

31 Jahre, Verdienstbescheinigung der Eltern einreichen?

Beitrag von miezekatze »

Hallo,

ich hatte vor kurzem den Termin für die Antragsabgabe
Vorab Info:
Ich bin 31 Jahre alt, getrennt von meinem Ehemann (er ist im Ausland) und habe ein fast 3 jähriges Kind. Habe nun den Antrag abgegeben. Die Sachbearbeiterin möchte denMietvertrag von meinen Eltern, weil ich auch ausziehen möchte und weil meine Eltern eine trinkhalle haben die Gewinn und Verlustbescheinigung der letzeten 6 Monate.
Ich habe gesagt, dass das nicht zuverlässig ist und ich das nicht einreichen muss, weil ich

1. 31 bin
2. eine abgeschlossene Ausbildung habe
3. mit meinem Kind selber eine Bedarfsgemeinschaft bilde.

Da meinte Sie, ich könnte nur einen Zettel bringen in dem drauf steht, dass ich nicht unterstützt werde, aber da würde Sie sich die Informationen selber im Finanzamt holen und dann würde meine Bewilligung nur noch lange dauern.
Meine Eltern verdienen sowieso nicht soviel, dass Sie mich unterstützen könnten, aber darf die Sachbearbeiterin überhaupt so vorgehen. Was kann man machen?
Ich werde jetzt die sachen einreichen und die Aussage der Nichtunterstützung gleich mit.
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

Hallo!

So ganz verstehe ich Deine SB nicht.

Was haben Deine Eltern mit dem Umzug zu tun? Du bist 31 und hast ein Kind. Das soll doch eigentlich nur für die jungen Menschen unter 25 gelten, das die Unterstützung etc. durch die Eltern erhalten.

Ich hab 3 Kids und war zu Anfangszeiten Hartz4 nicht verheiratet oder so. Da hat auch keiner nachgefragt, was meine Mutter an Verdienst hat.

Meiner Meinung nach kann das nicht richtig sein, das Deine Eltern dich jetzt noch unterstützen sollen. Ich würde die erforderlichen Unterlagen nicht einreichen und mich mit einem Anwalt beraten. Bzw. mich an eine Rechtsberatungsstelle wenden.

(Sollte ich allerdings falsch liegen, dann bitte berichtigen)
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Gast

Beitrag von Gast »

Die Sachbearbeiterin war wohl vorher beim Sozialamt.
Zu Zeiten des BSHG gabe es einen "vertikalen Unterhaltsrückgriff".

Heute nicht.
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