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Datum der Antragstellung

Verfasst: 30.03.2006 15:03
von EarlGrey
Wenn ich für April Leistungen beantragen möchte, muß ich dies dann noch im März tun? Oder reicht auch April? Schliesslich weiss ich noch nicht, wie hoch meine (zunächst mal letzten) Einnahmen im März sein werden, habe also eigentlich keine Berechnungsgrundlage fürs Amt.

Gruß
Earl Grey

Verfasst: 30.03.2006 17:32
von Gast
Deine März Einnahmen haben doch nichts mit der Bedürftigkeit im April zu tun.

Verfasst: 30.03.2006 19:37
von EarlGrey
Naja, das hatte ich vergessen anzugeben, dass meine Einnahmen im März erst im April ausgezahlt werden. (2. Werktag des Folgemonats lt. Arbeitsvertrages)

Also doch noch schnell morgen hinbringen, obwohl ich die genauen Zahlen nicht kenne?

Verfasst: 30.03.2006 22:18
von Gast
Berechnet kann nur werden, was geflossen ist.

Verfasst: 31.03.2006 14:55
von EarlGrey
Ja, ich weiss, es gilt das Zuflussprinzip.

Ich moechte eigentlich folgendes wissen:

Kann ich fuer den gesamten April Leistungen beanspruchen wenn ich den Antrag erst spaeter im April abgebe? Mal ganz davon abgesehen ob ich Einnahmen hatte oder nicht, die Nachweise dazu kann man ja nachreichen.

Andersrum gefragt: Koennte ich auch erst am 30. April den Antrag abgeben und trotzdem ab 1.4. Leistungen beziehen (rueckwirkend).

Gruss
Earl Grey

Verfasst: 31.03.2006 15:25
von Gast
Die Bedürftigkeit beginnt mit dem Tag, an dem Du diese dem Amt mitteilst.