weiter alg2 beziehen trotz handyvertrag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Crunchy
Beiträge: 3
Registriert: 30.03.2006 11:51

weiter alg2 beziehen trotz handyvertrag

Beitrag von Crunchy »

Hallo zusammen
ich hätte mal eine frage und zwar bekomme ich schon seit einem halben Jahr ALG2 ausbezahlt. Seit Weihnachten 2005 habe ich einen Handyvertrag in dem ich Monatlich ungefähr 25 euro abdrücke (inkl. 10euro grundgebühr) naja und jetzt hat mir die ARGE wieder einen Brief geschickt in dem ich meine Daten aktualisieren musste mit kontoauszügen usw... kennt man ja :D

naja und wenn die da jetzt mitbekommen das ich nen handy vertrag habe, werden die mir dann trotzdem noch weiter alg2 auszahlen? Oder haben die da vielleicht gar kein Problem mit... im Grunde hat doch jeder heutzutage ein Handy O.o

Wenn nicht was habe ich für möglichkeiten?
Muss ich den Handyvertrag kündigen?

Bitte um antwort.
Danke :)
genervte Sie
Beiträge: 29
Registriert: 01.03.2006 12:04

Beitrag von genervte Sie »

Hallo,
also ich bin der Meinung, das es auch beim Bezug von Alg II egal ist, ob du einen Handyvertrag hast oder nicht, denn es ist ja jedem selbst überlassen, was er mit den 345 Euro Grundbedarf macht. Der eine gibt das Geld für Zigaretten aus, der andere halt für einen Handyvertrag.
Also dürfte dem Amt das so ziemlich egal sein.

Gruß
genervte Sie
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Schliese mich genervte Sie an, da brauchst Du dir keine sorgenmachen ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Crunchy
Beiträge: 3
Registriert: 30.03.2006 11:51

Beitrag von Crunchy »

super :D danke vielmals für die schnellen antworten :)
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