zur Untermiete
Verfasst: 30.03.2006 09:58
Hallo erstmal, bin neu hier und hoffe Ihr habt 'nen Tipp
Bin seid '05 Alg 2 Empfänger.
Bin zur 01.03.06 zur Untermiete eingezogen (andere Stadt). Habe der Arge den Untermietvertrag + Genehmigung des Hauptvermieter's (meine Vermieterin könne einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten) zukommen lassen.
Nun möchte die Arge, auf Berufung der Mitwirkungspflicht, das ich ihr zusätzlich noch den Hauptmietvertrag, also den Mietvertrag zwischen meiner Vermieterin und Ihrem Vermieter (also Hauptvermieter) vorlege. Mein Vermieter ist berufstätig und hat mit dem Amt nicht's zu tun.
Ist die Mitwirkungspflicht meinerseit's nicht schon erfüllt?
Bin seid '05 Alg 2 Empfänger.
Bin zur 01.03.06 zur Untermiete eingezogen (andere Stadt). Habe der Arge den Untermietvertrag + Genehmigung des Hauptvermieter's (meine Vermieterin könne einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten) zukommen lassen.
Nun möchte die Arge, auf Berufung der Mitwirkungspflicht, das ich ihr zusätzlich noch den Hauptmietvertrag, also den Mietvertrag zwischen meiner Vermieterin und Ihrem Vermieter (also Hauptvermieter) vorlege. Mein Vermieter ist berufstätig und hat mit dem Amt nicht's zu tun.
Ist die Mitwirkungspflicht meinerseit's nicht schon erfüllt?