zur Untermiete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Günni
Beiträge: 1
Registriert: 30.03.2006 09:51

zur Untermiete

Beitrag von Günni »

Hallo erstmal, bin neu hier und hoffe Ihr habt 'nen Tipp
Bin seid '05 Alg 2 Empfänger.
Bin zur 01.03.06 zur Untermiete eingezogen (andere Stadt). Habe der Arge den Untermietvertrag + Genehmigung des Hauptvermieter's (meine Vermieterin könne einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten) zukommen lassen.
Nun möchte die Arge, auf Berufung der Mitwirkungspflicht, das ich ihr zusätzlich noch den Hauptmietvertrag, also den Mietvertrag zwischen meiner Vermieterin und Ihrem Vermieter (also Hauptvermieter) vorlege. Mein Vermieter ist berufstätig und hat mit dem Amt nicht's zu tun.
Ist die Mitwirkungspflicht meinerseit's nicht schon erfüllt?
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