Wenn man vorher Arbeitslosengeld I bekommen hat, bekommt man in den ersten beiden Jahren des Arbeitslosengeld-II-Bezuges einen Zuschlag. (§24 SGB II)
Um herauszufinden, wie hoch der ist, muss man zunächst die letzten Bescheide über Arbeitslosengeld I und Wohngeld rauskramen und die Summen zusammenzählen. Nehmen wir an, es kommen 1.000 Euro dabei raus.
Dann muss man ausrechnen, wieviel Arbeitslosengeld II man bekommen würde.Nehmen wir an, es kommen 700 Euro dabei raus.
Dann kommt es auf den Unterschied zwischen beiden Zahlen an, das sind hier 300 Euro.
Man bekommt dann im 1. Jahr zwei Drittel des Unterschiedes, also 200 Euro.
Im 2. Jahr gibt es noch ein Drittel, also 100 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.
Und jetzt kommt Trick 17: Damit das Ganze nicht zu teuer wird, wird der Zuschlag "gedeckelt", das heißt, es gibt eine Obergrenze:
Obergrenzen für den
BEFRISTETEN ZUSCHLAG
1. Jahr 2. Jahr
Eine Person 160 € 80 €
zwei Partner 320 € 160 €
Kind bis 17 60 € 30 €
Im Beispiel von oben bekommt der Arbeitslose also nur dann zunächst 200,00 Euro und dann noch 100,00 Euro, wenn er in einer Partnerschaft/Ehe/eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Ist er alleinstehend, bekommt er trotzdem im ersten Jahr nur 160 Euro und im zweiten Jahr 80 Euro.
Der Grund für den Zuschlag ist Folgender:
Arbeitslose, die früher besser verdient haben, machen mit dem Arbeitslosengeld II Miese: Die Arbeitslosenhilfe, die sie nach altem Recht lebenslang erhalten hätten, wäre für sie höher gewesen, als das Arbeitslosengeld II, das sie nach dem neuen Recht bekommen.
Diese Menschen haben während ihrer Berufstätigkeit auch höhere Summen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt als Geringverdiener. Deshalb sollen die Nachteile wenigstens ein bisschen aufgehoben werden, indem sie in den ersten zwei Jahren den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.
Wenn man eine Arbeit aufnimmt, kann es passieren, dass man dadurch den Hartz-IV-Anspruch verliert, und noch dazu den Anspruch auf den befristeten Zuschlag. Und dann könnte man mit Arbeit schlechter da stehen, als ohne. Deshalb wird es ab 1. Oktober möglich sein, dass man in einer solchen Situation ein Einstiegsgeld bekommen
kann.
Bitte wenn ihr fragen dazu noch habt, wendet euch an die ARGE oder Kommunen, da ich dies nicht alles beantworten kann
Aber hoffe die information reicht euch...