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bekomme ich den 160 euro zuschlag???

Verfasst: 30.03.2006 02:05
von samira191
hi

habe vom 22.7 05 bis 06.01.06 alg1 bezogen.
beziehe seit dem 14.2.06 alg2.
kann mir jemand sagen mit wieviel geld ich zurechnen habe? Da mein Antrag immer noch in irgendeiner Schublade schwimmert :-(

Komme übrigens aus Krefeld

Verfasst: 30.03.2006 07:20
von DjTermi
Hallo,
die frage ist doch: Wie sieht deine genaue Situation aus.
Da ich aus Duisburg komme kenne ich sogar die nummer von Krefeld ALG II. 0180/ 100299802642 Rufe doch mal an: Und frage ob es schon bearbeitet ist.

Verfasst: 30.03.2006 07:49
von ballsport
Hallo samira!

Was meinst Du mit dem 160€ Zuschlag?
Verstehe dies nicht so ganz, da Du ja fragst, mit wieviel ALG2 Du rechnen kannst...


LG
Carmen

Verfasst: 30.03.2006 12:18
von samira191
also ich habe davon gehört das wennman vor arbeitslosengeld 1 bekommen hat einen jährlichen zuschlag von 160 euro bekommt stimmt das?

Verfasst: 30.03.2006 12:34
von ballsport
Also mir ist davon nichts bekannt.

Sollte ich mich aber irren, dann belehrt mich eines besseren.

Mein Mann hat vor Einführung des ALG2 auch ALG1 bekommen und hat kein zusätzliches Geld bekommen. Wenn es das doch geben sollte, dann hätte ja die BAgIS uns voll übers Ohr gehauen. :shock:

Aber vielleicht kann Dj Termi ja ein wenig Licht ins Dunkel bringen... :wink:

LG
Carmen

Verfasst: 30.03.2006 12:46
von Gast
Es geht hier sicherlich um den Zuschlag nach § 24 SGB-II?
§ 24

Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld


(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen

1.
dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und

2.
dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.

(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr

1.
bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,

2.
bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und

3.
für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind

begrenzt.

Verfasst: 30.03.2006 12:50
von DjTermi
Wenn man vorher Arbeitslosengeld I bekommen hat, bekommt man in den ersten beiden Jahren des Arbeitslosengeld-II-Bezuges einen Zuschlag. (§24 SGB II)

Um herauszufinden, wie hoch der ist, muss man zunächst die letzten Bescheide über Arbeitslosengeld I und Wohngeld rauskramen und die Summen zusammenzählen. Nehmen wir an, es kommen 1.000 Euro dabei raus.

Dann muss man ausrechnen, wieviel Arbeitslosengeld II man bekommen würde.Nehmen wir an, es kommen 700 Euro dabei raus.

Dann kommt es auf den Unterschied zwischen beiden Zahlen an, das sind hier 300 Euro.

Man bekommt dann im 1. Jahr zwei Drittel des Unterschiedes, also 200 Euro.
Im 2. Jahr gibt es noch ein Drittel, also 100 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.

Und jetzt kommt Trick 17: Damit das Ganze nicht zu teuer wird, wird der Zuschlag "gedeckelt", das heißt, es gibt eine Obergrenze:

Obergrenzen für den
BEFRISTETEN ZUSCHLAG
1. Jahr 2. Jahr
Eine Person 160 € 80 €
zwei Partner 320 € 160 €
Kind bis 17 60 € 30 €

Im Beispiel von oben bekommt der Arbeitslose also nur dann zunächst 200,00 Euro und dann noch 100,00 Euro, wenn er in einer Partnerschaft/Ehe/eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Ist er alleinstehend, bekommt er trotzdem im ersten Jahr nur 160 Euro und im zweiten Jahr 80 Euro.

Der Grund für den Zuschlag ist Folgender:
Arbeitslose, die früher besser verdient haben, machen mit dem Arbeitslosengeld II Miese: Die Arbeitslosenhilfe, die sie nach altem Recht lebenslang erhalten hätten, wäre für sie höher gewesen, als das Arbeitslosengeld II, das sie nach dem neuen Recht bekommen.

Diese Menschen haben während ihrer Berufstätigkeit auch höhere Summen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt als Geringverdiener. Deshalb sollen die Nachteile wenigstens ein bisschen aufgehoben werden, indem sie in den ersten zwei Jahren den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.

Wenn man eine Arbeit aufnimmt, kann es passieren, dass man dadurch den Hartz-IV-Anspruch verliert, und noch dazu den Anspruch auf den befristeten Zuschlag. Und dann könnte man mit Arbeit schlechter da stehen, als ohne. Deshalb wird es ab 1. Oktober möglich sein, dass man in einer solchen Situation ein Einstiegsgeld bekommen kann.

Bitte wenn ihr fragen dazu noch habt, wendet euch an die ARGE oder Kommunen, da ich dies nicht alles beantworten kann :P

Aber hoffe die information reicht euch...

Verfasst: 30.03.2006 12:51
von DjTermi
Na super da war der Ralf mal wieder schneller *g

Verfasst: 30.03.2006 13:10
von samira191
könnte mir jemand das mal ausrechnen wenn ich Ihm die benötigen Daten von mir gebe. Ich blik da vor Paragraphen net mehr durch. Bitte Bitte :)

Verfasst: 30.03.2006 13:31
von DjTermi
Ich habe doch extra eine Beispiel Rechnung rein gemacht, einfach deine werte einsetzen.

Verfasst: 30.03.2006 13:33
von samira191
Ich blick da net so richtig durch habe auch nie Wohngeld bekommen. Wäre super wenn mird as jemand mal genau ausrechnen kann

Verfasst: 30.03.2006 13:38
von DjTermi
Dann schreibe deine werte mal hier rein ;)

Verfasst: 30.03.2006 13:47
von samira191
Ja hjer he rrein schreiben ist wohl ein bissl unpassend. Vieleicht könntest mir ja sagen welche Daten du konkret alle brauchst könnt die es per email schicken :P hihi

Verfasst: 30.03.2006 13:50
von DjTermi
Schaue mal Email !!!

hallo dj termi

Verfasst: 31.03.2006 12:15
von samira191
huhu
hast du mich vergessen mit der beantwortung meiner email???



liebe grüße



anja

Verfasst: 31.03.2006 12:27
von DjTermi
Habe ich nicht, muss da was nach schlagen,

Verfasst: 31.03.2006 12:32
von samira191
ach menno ;-)
aber hast bestimmt auch so viel zu tuen, wollt dir aber auch noch ein dickes Lob überbringen das Du dich hier so zur Verfügung stellst. Find ich klasse



ps. wann bekomme ich denn ne Antwort??? ;-)

Verfasst: 31.03.2006 13:12
von DjTermi
:oops: :oops: :oops: :oops: DANKE :)
Aber ich mache es gerne, ich Helfe gerne wo ich kann :lol:

Verfasst: 31.03.2006 17:52
von yoyo
Hallo,

Ich beziehe das ALG I und meine Frau seit dem 1.3.06 das ALG II. Meine Frau hat laut Bescheid auch den Zuschlag zum ALG II (ca. 100 EUR) von 320 EUR erhalten. Wir haben gleichzeitig unwissentlich unsere Steuerklassen geändert (ich von 4 auf 3, Frau von 4 auf 5), sodass ich jetzt mehr ALG I bekomme. Jetzt aber haben wir ein Problem. Laut dem neuen Bescheid von meiner Frau, hat sie kein Anpruch mehr sowohl auf das ALG II als auch auf den Zuschlag, weil mein ALG I (ca. 1020 EUR) die Grenze übersteigt.

Frage: Wird durch die Rückänderung der Steuerklassen auf 4-4, das ALG II und der Zuschlag in gleicher Höhe für meine Frau bewilligt bzw. was sonst müssen wir unternehmen? Laut Aussage des Sachbearbeiters wär das nicht möglich. Ich kann nicht daran glauben.

Für ein paar Tipps, vielen Dank.