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Informationspflicht der Arge

Verfasst: 29.03.2006 18:47
von peterschneider
ich habe heute bei der Arge angefragt wie sich die Kosten für die Anschaffung einer Küche incl,Geräte,2 Kinderzimmerschränke 2 Betten 2 Lattenroste 2 Matrazen 2 mal Bettzeug 2 mal Kopfkissen errechnen.Ich habe für all diese dinge 604,00 € bekommen und soll dafür alles anschaffen.

Ich stellte der Sachbearbeiterin volgende Frage.

wo ist der Landen wo ich das alles für diesen Preis bekomme und wie Sie ihre Berechnung gemacht hat.
Antwort.Es giebt eine Interne Anweisung wo das drin steht.
Ich fragte Sie ob ich diese Anweisung mal lesen dürfte.
Antwort ::::nein ich müsse Ihr da schon Vertrauen.

Meine Farge nun ...Ist das rechtlich ok....und was kann ich dagegen machen

mfg Peter

Verfasst: 29.03.2006 20:00
von Gast
Vordere die Arge schriftlich dazu auf, Deine Frage über die Höhe der Leistung zu beantworten.

Geräte und Möbel müssen nicht neu sein, gebraucht geht auch.

Verfasst: 30.03.2006 10:31
von Anna
ich weis ja nicht, ob man das darf. Ich habe einen Einbauherd mit Kochfeld und eine fast neue Matraze aus unserem Gästezimmer über. Wo kommst du denn her?