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KFZ und ALG2

Verfasst: 29.03.2006 17:17
von olli@home
Hallo,

wenn ich mein Auto noch abzahlen muß, bin ich doch noch kein Eigentümer dieses Autos sondern doe Bank, oder? Also wenn es mir "noch" nicht gehört, kann ich es doch auch nicht als Vermögem angeben?

Wie denkt ihr darüber?

Was versteht man unter "...ein KFZ ...mit einem Wert von maximal 5000 Euro nach Abzug von Kreditverbindlichkeiten..."

Verfasst: 29.03.2006 20:24
von Gast
Der Nachweis des Eigentums eines Pkw ist grundsätzlich der Kfz-Brief.
Liegt dieser bei der Bank, bist Du lediglich Besitzer.

Zu KFZ und Hartz

Verfasst: 30.03.2006 15:33
von Andy1968
Hm, also ich muss die nächsten Tage auch noch meinen Antrag fertig machen und fand den Beitrag recht interessant.

Ich beantrage Hartz 4, meine Freundin (also Bedarfsgemeinschaft)
bezieht ALG 1, hat einen PKW über Raten den sie noch etwa 11 Monate zu bezahlen hat. Also sehe ich das richtig das die nicht verlangen können den Wagen zu veräußern ?

Mir hatte ein Bekannter (Hartz4 Empfänger) gesagt das es dazu kommen kann das Sie den Wagen verkaufen müsste.
Der Wagen ist übrigens inzwischen 11 Jahre alt.
Also wohl nicht mehr sehr viel wert.

Grüße
Andy