KFZ und ALG2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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olli@home
Beiträge: 6
Registriert: 07.03.2006 18:22

KFZ und ALG2

Beitrag von olli@home »

Hallo,

wenn ich mein Auto noch abzahlen muß, bin ich doch noch kein Eigentümer dieses Autos sondern doe Bank, oder? Also wenn es mir "noch" nicht gehört, kann ich es doch auch nicht als Vermögem angeben?

Wie denkt ihr darüber?

Was versteht man unter "...ein KFZ ...mit einem Wert von maximal 5000 Euro nach Abzug von Kreditverbindlichkeiten..."
Gast

Beitrag von Gast »

Der Nachweis des Eigentums eines Pkw ist grundsätzlich der Kfz-Brief.
Liegt dieser bei der Bank, bist Du lediglich Besitzer.
Andy1968
Beiträge: 5
Registriert: 10.03.2006 18:17

Zu KFZ und Hartz

Beitrag von Andy1968 »

Hm, also ich muss die nächsten Tage auch noch meinen Antrag fertig machen und fand den Beitrag recht interessant.

Ich beantrage Hartz 4, meine Freundin (also Bedarfsgemeinschaft)
bezieht ALG 1, hat einen PKW über Raten den sie noch etwa 11 Monate zu bezahlen hat. Also sehe ich das richtig das die nicht verlangen können den Wagen zu veräußern ?

Mir hatte ein Bekannter (Hartz4 Empfänger) gesagt das es dazu kommen kann das Sie den Wagen verkaufen müsste.
Der Wagen ist übrigens inzwischen 11 Jahre alt.
Also wohl nicht mehr sehr viel wert.

Grüße
Andy
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