Lohnaussenstände+Abfindung sind anrechenbar?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ani
Beiträge: 2
Registriert: 29.03.2006 08:40

Lohnaussenstände+Abfindung sind anrechenbar?

Beitrag von ani »

Hallo Ihr Lieben, speziell DjTermi

Ich bekomme Alg 1 + Alg 2. dazu hat mein Arbeitgeber noch Aussenstände von Januar etwa 1000€ und eine vor Gericht erkämpfte Abfindung von 1250€.
Nun sehe ich nicht ein mir mein Geld, was jetzt erst kommt (er war immer in Verzug und ich mußte mir Geld woanders leihen, während der gesamten Angestelltendauer)
wegnehmen zu lassen, durch eine Anrechnung auf Alg 2.
Wie ist das jetzt also mit dem Freibetrag von 200€ pro vollem Lebensjahr (25).
Das sind also 5000€ die ich haben darf?
Was aber ist gemeint mit mindestens 4100€.
Fallen meine insgesamt 2250€ die ich jetzt langsam ausgezahlt bekomme (Woche für Woche) nicht darein, weil es zu wenig ist?
Oder verstehe ich das falsch.

Bitte helft mir weiter, was soll ich wie meiner Sachbearbeiterin auf dem Amt sagen.

Die Besten Grüße und Wünsche für die Guten unter Euch :wink:

ani
ani
Beiträge: 2
Registriert: 29.03.2006 08:40

Vieleicht...

Beitrag von ani »

ani nochmal...

vieleicht kann ich ja sagen das ich das Geld nun meinen Gläubigern zurück gebe oder das ich das Geld als Sparanlage für die Zukunft nutzen muß.
Ich mache ab September Schule, die recht teuer wird...

was meint Ihr dazu?

ani
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 200,- € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 4.100,- € und maximal 13.000,- €. Personen, die vor dem 01. Januar 1948 geboren sind, wird ein Freibetrag von 520,- € je vollendetem Lebensjahr eingeräumt, höchstens aber 33.800,- €. Jedem minderjährigen Kind steht ein Grundfreibetrag von 4.100,- € zu.
Jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen wird ein weiterer Freibetrag von pauschal 750,- € eingeräumt. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen.

PS: So hart wie es sich anhört, aber ob Du schulden hast das intressiert der ARGE oder die Kommunen nicht :(

Du findest hier auch noch was dazu:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ight=#2888
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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