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Miete wie hoch
Verfasst: 28.03.2006 17:43
von Flashback
War heute beim Arbeitsamt die sagten mir meine Miete für die neue Wohnung sei zu hoch sollte doch mal in den Wohnungsaushang für sozialfälle reinschauen habe ihn mir aus dem Netz gehohlt aber die Wohnungen waren alle teurer wie zulässig (274€) die billigste war 290€ für 49qm meine hätte 70 qm bei 329€ läuft hier was verkert in Deutschland? Habe sogar eine bescheinigung vom Artzt beigefügt weil ich cronisch erkrankt bin, was kann mann tun?????
Verfasst: 28.03.2006 17:52
von Anna
was für eine Wohnung suchst du denn? Muss es Gelsenkirchen sein?
Verfasst: 28.03.2006 17:57
von Flashback
Ja ich wohne seit 22 Jahren in dem vorort Alte Bäume verpflanzt man nicht Wohne noch in einer WG bis 31.05.06. habe mit dem Partner 90qm soll jetzt 45qm? und meine Möbel schmeiß ich weg oder wie?
MFG
Verfasst: 28.03.2006 18:05
von Anna
wenn denen alles zu teuer ist, dann sag denen doch mal, das sie dir ne Wohnung suchen sollen. Klappte bei uns auch*gg. Ich wäre notfalls nach über 30 Jahren auch weggezogen, aber es hat sich doch noch was gefunden für uns.
Verfasst: 28.03.2006 18:11
von Flashback
Werde ich mal tun aber wer zahlt mir meine Möbel? Achso Umzugskosten und Renovierungs kosten übernehmen die generell nicht mehr laut assage von heute morgen
Verfasst: 28.03.2006 23:38
von submarin
Natürlich muß die ArGe die Umzugskosten übernehmen, wenn Sie dazu aufgefordert wurden. Steht im SGBII, können Sie jederzeit im Internet nachlesen!
Wie sich gegen das rechtswidrige Verhalten der Behörde zur Wehr setzen, finden Sie unter:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 73&Itemid=
Verfasst: 29.03.2006 07:31
von Flashback
Danke für den Tip schaue mal rein.
Wie sieht das aus mit der Kaution weiß da einer etwas drüber?
MFG Flashback
Verfasst: 29.03.2006 07:51
von DjTermi
Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden.
Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen
Zeitraum nicht gefunden werden kann.