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Zuwendungen Dritter
Verfasst: 28.03.2006 12:34
von nane
Was sind " Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen."?
Verfasst: 28.03.2006 12:59
von DjTermi
Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen.
Diese Einkommen werden nur angerechnet, wenn daneben Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären. Das ist üblicherweise der Fall, wenn die Zuwendungen mehr als die halbe Regelleistung ausmachen, also mehr als 172,50 Euro in den alten Bundesländern bzw. 165,50 Euro in den neuen Bundesländern betragen.
Verfasst: 28.03.2006 13:14
von nane
Das habe ich gelesen aber mich interessiert, was man darunter versteht.
Was sind Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen
und
was sind Leistungen, die dem Zweck nach SGB II dienen?
Das eine kann anscheinend angerechnet werden (je nach Höhe), das andere nicht. Oder bin ich auf dem Holzweg?
Beispiel:
Ein ALG2-Empfänger erhält leihweise eine Zahlung von 200 Euro von einem Bekannten um Lebensmittel kaufen zu können, da die Zahlung des ALG2 aufgrund div. Fehler nicht erfolgte. Wer die Schuld dafür trägt erstmal beiseite.
Sind diese Zuwendungen eines Dritten nun Leistungen, die einem anderen Zweck dienen als die Leistungen des SGBII oder nicht?
Weiteres Beispiel:
Ein ALG2-Empfänger bekommt zum Geburtstag Geld von Bekannten, um sich davon Kleidung zu kaufen. Wie sieht es hier aus?
Ich gehe von einmaligen Zahlungen bzw. Leihgaben aus, die zurückbezahlt werden müssen und nicht regelmässig erfolgen. So wie es in diesen Gesetzestexten aussieht kommt es wohl darauf an zu welchem Zweck man Geld von Dritten bekommt.
Verfasst: 28.03.2006 13:31
von DjTermi
Ein ALG2-Empfänger erhält leihweise eine Zahlung von 200 Euro von einem Bekannten um Lebensmittel kaufen zu können, da die Zahlung des ALG2 aufgrund div. Fehler nicht erfolgte. Wer die Schuld dafür trägt erstmal beiseite.
Sind diese Zuwendungen eines Dritten nun Leistungen, die einem anderen Zweck dienen als die Leistungen des SGBII oder nicht?
Die anderen Leistungen des Bekannten haben mit dem SGB II in keinster Weise was zu tun.
Der Empfänger des ALG II muss sich darum kümmern !!!
Verfasst: 28.03.2006 13:38
von nane
Der Empfänger des ALG II muss sich darum kümmern !!!
?????????
Der ALG2-Empfänger bekommt eine
Leihgabe von einem Freund oder Bekannten zum überbrücken weil er damit Lebensmittel kaufen will.
Kann das als Einkommen gerechnet werden? Der Betrag von 200 Euro ist nur ein Beispiel weil er etwas über diesen 172,50 Euro liegt.
Fällt das also unter " Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen"? Wird das angerechnet und wenn ja in welcher Höhe?
Und was wären Leistungen Dritter, die NICHT angerechnet werden?
Verfasst: 28.03.2006 13:49
von DjTermi
Sorry ich kann Dir as nicht jetzt genau erklären, muss neben bei auch noch was Arbeiten. Ich werde es heute abend mal machen !!! Habe noch 3 Bewerber vor mir

Verfasst: 28.03.2006 14:00
von nane
OK danke
Alles etwas kompliziert und lässt sich teilweise großzügig auslegen darum möchte ich vorher gut informiert sein wenn ich dann dort hingehe.
Verfasst: 28.03.2006 14:16
von DjTermi
Ansonsten würde ich Dir vorschlagen Rufe mal bei deiner ARGE an 0621/18166-0 Telefonisch sich das erklären zu lassen ist einfacher als hier im Forum, zumal das eine sehr sensible Thema ist
Verfasst: 28.03.2006 21:08
von nane
Danke. Da wäre ich nie drauf gekommen...
Wenn ich denen seltsame Fragen stelle gehen die sofort davon aus, dass ich Ihnen etwas verheimlichen will. Bei speziellem Fall geht es nicht um mich sondern eine Bekannte.
Verfasst: 29.03.2006 07:14
von DjTermi
Aber Du kannst doch anfragen wie das aussieht, Du brauchst ja noch nicht mal ein namen zu sagen. Ich werde wenn ich gleich mal zeit habe was zusammen stellen.
Verfasst: 29.03.2006 11:31
von nane
Sorry aber was gesetzlich vorgeschrieben un möglich ist frag ich DORT nicht nach. Ich sehe hier im Forum wie die Leute zum Teil übers Ohr gehauen werden, ich sehe bei Bekannten, was die fürn Theater haben, wo Leistungen einfach mal so gekürzt werden aus Gründen, die einfach so nicht rechtens sind. Ich informiere mich in viele Richtungen bevor die mir was vom Pferd erzählen.
Vertrauen gleich Null. Das liegt an so manchen schlechten Mitarbeitern. Sind nicht alle so, das weiß ich auch. Es gibt sicher ein paar Exemplare, die helfen und unterstützen wollen. Aber darauf verlasse ich mich nicht.
Verfasst: 30.03.2006 21:23
von EarlGrey
Also ich habe hier im Forum mal eine ähnliche Frage gestellt.
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c1346.html
Folgendes Zitat habe ich dazu bekommen:
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
Das ist ja genau der Satz, den nane eben zitierte und ich bin ehrlich gesagt auch nicht schlau daraus geworden. Da kennt man nun das Gesetzt und versteht es nicht.
Welchen Zweck verfolgen die Leistungen dieses Buches?
IMHO ist das doch, den Lebensunterhalt zu finanzieren, sprich, über die Runden zu kommen, also wohnen und essen können.
Also wenn ich von meinen Eltern 500 Euro bekomme, um meine Altersvorsoge zu finanzieren, weil das mit ALG2 nicht geht, ist diese Einnahme zwar zweckbestimmt aber nicht im Sinne der Leistungen dieses Buches, oder doch? Und beeinflusst das nun meine Lage oder nicht?
Das würde ich wirklich gern verstehen wollen!!
Verfasst: 30.03.2006 21:27
von DjTermi
Ich bin auf der Arbeit gerade dabei das mal genau heraus zu finden und suche derzeit die gesetze raus

Verfasst: 30.03.2006 21:31
von EarlGrey
Hall DjTermi,
das ist wirklich lieb von Dir. Freue mich schon auf eine Antwort!
Danke!
Earl
Verfasst: 30.03.2006 22:15
von Gast
EarlGrey hat geschrieben:
Also wenn ich von meinen Eltern 500 Euro bekomme, um meine Altersvorsoge zu finanzieren, weil das mit ALG2 nicht geht, ist diese Einnahme zwar zweckbestimmt aber nicht im Sinne der Leistungen dieses Buches, oder doch? Und beeinflusst das nun meine Lage oder nicht?
Denke bitte daran, eine individuelle "Beratung" ist uns hier vom Gesetz her untersagt. Fragen bitte nur allgemein stellen, dann kann auch allgemein geantwortet werden.
Wenn ich also wissen möchte, welche Bedarfe der Regelsatz abdecken soll, schaue ich in die Regelsatzverordnung.
Wenn mir nun jemand etwas gutes tun will, können wir schauen, was nicht vom SGB-II gedeckt ist. Z.B. die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung.
Wird also der von mir zu leistende monatliche Beitrag von einem Dritten beglichen, habe ich keinen Vorteil, der eine Minderung der Gundsicherung für Arbeitssuchende begründen würde. Gehört diese Versicherung zu den "Hartz-IV"-festen, ist diese Einnahme sowohl zweckgebunden und ersetzt auch keine Leistung nach dem SGB-II und versetzt mich auch jetzt, während der Bedürftigkeit in keine bessere Lage als ohne diese Zuwendung. Ich kann darüber ja erst bei Renteneintritt verfügen.
So würde ich das sehen. Ob meine Sichtweise juristisch korrekt ist, wird im Zweifelsfall immer ein Sozialgericht entscheiden müssen.

Verfasst: 31.03.2006 15:03
von EarlGrey
Hallo Ralf,
ja, sorry, ich lese das zwar immer wieder, dass man die Fragen allgemein stellen soll aber habe es wohl wieder mal vergessen.
Herzlichen Dank fuer die Information. Ich habe heute meinen Antrag abgegeben und diese Zuwendungen Dritter korrekt angegeben, nun warte ich mal ab, ob sie angerechnet werden oder ob vielleicht eine Nachfrage dazu kommt.
Welche Versicherungen sind denn HartzIV-fest? In Antrag lese ich was von KfZ-Versicherung und gefoerderte Altersvorsorge sowie weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen.
Mal angekommen, der Antragsteller hat kein Auto und keine gefoerderte Altersvorsorge sondern Hausrat-, Unfall-, BU-, Renten- und Krankenzusatzversicherung. Sind doch nicht gesetzlich vorgeschriebene oder? Muss er, der die Zuwendungen Dritter fuer die Begleichung dieser monatlichen Rechnungen erhaelt, denn auch nachweisen, dass er diese Versicherungen tatsaechlich zu zahlen hat?
Dank und Gruss
Earl Grey