eheähnliche gemeinschaft oder nicht?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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mulo
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eheähnliche gemeinschaft oder nicht?

Beitrag von mulo »

hallo!

lebe mit meiner freundin zusammen sie bekommt arbeitslosengeld 1

ich bekomme hartz 4

und wir werden als ehepaar behandelt vom amt!
sprich meine freundin soll für mich aufkommen von ihren 660 euro!
deswegen bekomme ich vom amt nur 320 euro
aber meine freundin kommt nicht für mich auf
also muss ich von meinen 320 euro alles miete , strom,essen usw. bezahlen.

jetzt hab ich das hier im forum gelesen:

Wenn ein Paar in einer Wohnung lebt, ist auch dieses nicht unbedingt eine Bedarfsgemeinschaft. Eine eheähnliche Beziehung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn sich die Partner gegenseitig finanziell unterstützen, gemeinsame Kinder haben, Nachwuchs oder Angehörige des Partners betreut werden, eine gemeinsames Konto oder gegenseitige Kontovollmachten bestehen. Soweit nichts von alledem zutrifft, werden Einkommen und Vermögen des Partners NICHT angerechnet.

und genau so trifft es auf uns 2 zu.

meine frage:
kann ich dagegen jetzt angehen oder nicht?
wenn ja was muss ich tun?
wäre sehr dankbar wenn mir einer weiterhelfen koennte!

mit dem geld kann ich nicht leben!

mfg mulo! ;-)

PS die wohnung is ein bissel zu gross 70 qm 450 euro
aber werde mich nicht in ein anderes loch stecken lassen von denen!
nur weil ich arbeitslos bin ,bin ich trotzdem noch mensch!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Nur Paare, die länger als drei Jahre zusammenleben, bilden für die ALG-II-Berechnung laut Sozialgericht NRW eine eheähnliche Gemeinschaft. Andere Richter halten ein Paar schon nach einem Jahr für eine Quasi-Ehe.

Nur Paare, die seit mindestens drei Jahren zusammenleben, bilden eine «eheähnliche Lebensgemeinschaft». Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG) II darf das Einkommen des Partners erst ab diesem Zeitraum zusammengerechnet werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. (AZ: L 19 B 85/05 AS ER)
Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom vergangenen September. (AZ: S 35 AS 146/05) Mit der Drei-Jahres-Frist sei eine «gängige Praxis der Arbeitsverwaltung» aufgegriffen worden, erklärte die Behörde. Bei den jetzt für das ALG II zuständigen Behörden gebe es Bestrebungen, bereits bei einer geringeren Dauer von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auszugehen.

So hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg jüngst entschieden, dass Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr mit ihrem Partner zusammenleben, eine Bedarfsgemeinschaft bilden. (AZ: L 5 B 1362/05 AS ER) (nz)

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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Eheähnliche Gemeinschaft erst nach einem Jahr

Im Sinne von Hartz IV zählt ein Paar erst als Lebensgemeinschaft, wenn es seit einem Jahr zusammen lebt. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die Einkommen der Partner dürfen bei der Bedürftigkeitsprüfung zur Gewährung von Arbeitslosengeld II somit nicht zusammengerechnet werden, wenn sie erst weniger als zwölf Monate zusammen leben.

AZ: L 5 B 1362/05 AS ER (Urteil vom 18.01.2006)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
mulo
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Beitrag von mulo »

Danke für die schnelle Antwort!

Das Leben is so ungerecht!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich weiss, ich habe jeden Tag Leute bei mir sitzen die mir richtig leid tun.
Kopf hoch, wir hoffen alle; dass es besser wird :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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