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Termine vereinbaren Pflicht?
Verfasst: 27.03.2006 16:01
von nane
Ich habe 2 Kinder und lebe von deren Vater getrennt. Nach Antragstellung für ALG2 bekam ich eine Liste mit fehlenden Unterlagen. Ich muss einen Termin vereinbaren zu dem ich diese fehlenden Unterlagen mitbringen soll.
1. Frage:
Ist es rechtlich erforderlich dort hinzugehen? Reicht es nicht aus die Unterlagen per Post zu schicken? Es wäre billiger.
Dann soll ich laut diesem Brief der ARGE einen Termin mit einer anderen Mitarbeiterin als der zuständigen Sachbearbeiterin machen "wegen Unterhalt". Ich hab mit der Dame telefoniert, es werden Gehaltszettel des Vaters der Kinder benötigt. Die könnten theoretisch auch per Post geschickt werden. Die Dame möchte mich persönlich kennenlernen um sich ein Bild von mir zu machen. Meine Einwände ich bräucht einen Babysitter für solche Termine, entstehende Kosten usw interessieren anscheinend nicht. Ich MUSS da hingehen um die Gehaltszettel abzugeben und mich begutachten zu lassen.
2. Frage:
Ist das zulässig oder nur Schikane?
Reicht es denn nicht aus die gewünschten Unterlagen per Post zu schicken? Ich hab weder die Zeit noch das Geld um dort mehrmals hinzufahren, jedesmal einen Babysitter zu organisieren und zu bezahlen um dann ein paar Zettel abzugeben und guten Tag zu sagen.
Verfasst: 27.03.2006 17:17
von DjTermi
Hallo,
Sehe es doch mal so, man will dich auch Persönlich kennen lernen da es heut zu Tage auch so ist, dass Anträge ausm Ausland gestellt werden. Und so möchte man schauen das Du auch ein Wohnsitz bzw. in Deutschland bist. Ich verstehe aber auch nicht warum Du sich so sträubst da hin zu gehen? Wer nichts zu verbergen hat kann auch dort hin gehen, wenn Du das so Akumentierst dann zeigst Du viel dafür das Du was zu verbergen hast. Und Fahrtkosten über 6 € werden doch auch bezahlt!!!
Du möchtest doch auch was vom Amt, da verstehe ich nicht warum Du so ein Drama da raus machst.
Du hast eine Mitwirkungspflicht die ist durch das Sozialgesetzbuch (SGB) grundsätzlich für alle Personen geregelt, die Sozialleistungen beantragen oder erhalten.
Wird die bestehende Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, dann können die Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden Das Sozialgesetzbuch regelt auch die Grenzen der Mitwirkungspflicht, zum Beispiel, wenn die Erfüllung der Pflicht nicht in angemessenem Verhältnis zur Sozialleistung steht oder wenn bei Untersuchungen im Einzelfall ein Schaden für Leben und Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist (§ 65 SGB I).
Verfasst: 27.03.2006 17:27
von nane
Dass ich für die fehlenden Unterlagen bzgl des Erstantrags hingehn soll von mir aus. EINMAL. Dass ich aber einen separaten Termin mit einer anderen Mitarbeiterin machen soll bzgl Unterhalt und die Frau an notwendigen Unterlagen eigentlich nur Lohnnachweise des Kindsvaters braucht, die die andere Kollegin ja auch haben will, finde ich unverschämt. Die könnte ich auch per Post schicken. Was bringt das wenn ich da persönlich erscheine?
Kann sich denn keiner vorstellen wie schön das für 2jährige Kinder is in solchen Ämtern stillhalten zu müssen? Nen Babysitter bezahlen die mir für ihre Termine bestimmt nicht.
Verfasst: 27.03.2006 17:32
von DjTermi
Also ich verstehe nicht warum Du Sie nicht einfach mit nimmst, ich gehe davon aus was Du deine Kinder doch auch wo anders mitnimmst. Und ich kann mir kaum vorstellen das jemand aus dem Amt sagt: Was Du die Kinder daheim lassen soll’s. Ich habe auch viele Mütter mit Kindern bei mir sitzen.
Verfasst: 27.03.2006 17:45
von Anna
ich habe damals IMMER meine Kids mitgenommen. Wenn die angefangen haben zu nörgeln, war ich meist schneller wieder raus, als wenn ich alleine hingegangen bin. Naja, jetzt sind sie zu groß, jetzt sind sie ruhig..., also heißts jetzt schöööön brav warten...*gääähn...
Keine Sorge, die Fahrtkosten werden erstattet.
Und was ich mich frage: wieso hast du keine Zeit, wichtige Amtsgänge zu erledigen? Also, ich hatte 3 kleine Kids, war alleinerziehend und konnte solche Gänge ohne Probleme organisieren...

Verfasst: 27.03.2006 17:48
von nane
Es geht mir nicht darum ob ich die beiden mitnehmen DARF
Es geht darum, dass es noch Kleinkinder sind, die nicht stillsitzen und jammern wenn es langweilig wird. Ich hab nur 2 Hände und mit demnächst 2jährigen Zwillingen ist es nicht unbedingt einfach solche Termine zu bewältigen.
Nein ich nehme die Kinder zu solchen Terminen lieber nicht mit. Teilweise gibt es keine Aufzüge, die Treppen oder Türen sind zu schmal für den Zwillingswagen und mittlerweile wiegen die 2 zusammen knapp 25 kg und die zieh mal im Zwillingswagen die Treppen hoch weil ein Aufzug nicht vorhanden, zu klein ist oder nicht funktioniert...
Dann ist das Büro des Sachbearbeiters zu klein, die Tür muss offen bleiben... alles schon erlebt. Was nicht notwendig ist wird nunmal per Telefon erledigt oder schriftlich. Es is einfacher für die Kinder und nunmal auch kostengünstiger
Verfasst: 27.03.2006 17:55
von Anna
Nein,du hast mich nicht richtig verstanden, ich meinte nicht, das du sie nicht mitnehmen darfst. Ich wäre froh gewesen, wenn ich nur 2 kleine dabeigehabt hätte. Aber meine waren damals 1,5 sowie knapp 3 und 4, also Rabauken im handfesten Alter. Und ich war alleine(mit nur 2 Händen*gg). In unserem Amt gibts bis heute auch keine Aufzüge, da musste die Kleine halt laufen. Und wenn deine fast 2 sind, können sie doch auch schon laufen. Wenn die Tür aufbleiben muss, dann bleibt sie halt auf, kein Problem. Ist ja nicht deine Schuld, das denen nur kleine Büros gebaut werden
Um es ganz knapp zu sagen: ich wäre froh gewesen, wenn ich nur ein Kind damals weniger im Schlepptau gehabt hätte. Aber ich bin auch mehrfach mit den dreien und Bus oder Taxi in die Nachbarstadt gefahren und musste die Gänge erledigen. Kann immer sein, das was zu unterschreiben ist. Und da bringt der Postweg nix. Geh hin, lass dir die Kosten für die Fahrt erstatten. Klar, mit Kleinkindern nervenaufreibend, aber besser das, als ohne Geld dazustehen.
Verfasst: 27.03.2006 23:50
von nane
Wie gesagt es sind Zwillinge (Frühchen, mit genau 2jährigen nicht vergleichbar) und die laufen net schön brav an der Hand. Ich kann ohne Kinderwagen mit denen nirgends hingehen und mit dem Kinderwagen bleib ich eben an so mancher Tür hängen. Nem 4jährigen kannst sagen bleib mal bitte hier, das geht bei den kleinen nunmal net. Jedes Mal Trinken mitnehmen, Windeln usw. für beide, da bleib ich lieber daheim un telefonier mit den Leuten 10min. Für mich gibts nix schrecklicheres als solche überflüssigen Termine. Ich geh selber nichtmal zum Arzt wenns nicht unbedingt sein muss.
Es gibt genug Leute die wohl schlimmeres mitmachen aber was sich vermeiden lässt werde ich auch vermeiden.
Ich hatte lediglich wissen wollen ob es Pflicht ist, ob man hingehen MUSS oder nicht.
Wegen ner fehlenden Unterschrift zu nem Amt zu gehn halt ich ebenfalls für überflüssig. Geht auch per Post. Bis ich bei denen nen Termin hab haben die schon 3 Briefe geschickt und die Antworten im Briefkasten.
Verfasst: 28.03.2006 07:21
von DjTermi
Um es mal kurz zu sagen, deine Frage hast Du dir eigentlich selbst schon beantwortet. Ja Du muss da Persönlich vorbei, da es deine Sachbearbeiterin Dir ja gesagt hat. Nicht alles was vom Amt kommt oder gemacht wird soll dazu dinnen um jemanden zu Ärgern. Ansonsten, Rufe doch einfach an, kläre diene Situation und ich bin mir sicher eine Lösung wird gefunden.Nur ein Persönliches Erscheinen wirst Du nicht immer verschieben können.Wie soll das Amt auch wissen, ob Du wirklich in Deutschland bist und berechtigt bist die Leistung zu erhalten.
Viele Wollen alles Telefonisch bearbeitet haben, anders rum wird immer gesagt in Deutschland wird eins zu leicht gemacht, den staat zu XXXX
Verfasst: 28.03.2006 09:26
von nane
Wenn ich wegen eines Erstantrags hingehe mit fehlenden Formularen sehen die, dass ich nicht weit weg wohne. Dass ich wegen Unterhalts, lediglich um Gehaltsnachweise meines Mannes abzugeben, nen Tag später NOCHMAL hingehen soll ist lächerlich und unnötig.
Verfasst: 28.03.2006 09:30
von DjTermi
Na ja wie gesagt Rufe an und frage doch einfach an

Ich denke da wird es eine Lösung zu geben. Und berichte uns diese dann mal

Verfasst: 28.03.2006 09:35
von nane
Schon passiert. Die Dame, zu der ich wegen des Unterhaltes soll hat mir telefonisch gesagt ich müsse die Gehaltsnachweise des Kindsvaters mitbringen. Mehr braucht sie zur Unterhaltsprüfung nicht. Auf Nachfrage ob ich die Unterlagen nicht per Post schicken könnte bekam ich folgende Antwort "Nein ich möchte schon, dass Sie das persönlich abgeben. Ich möchte Sie kennenlernen und mir ein Bild von Ihnen machen. Vielleicht ergeben sich dabei ja nochmal Fragen" Ich wüßte nicht welche. Zu Ihrer Kollegin muss ich allerdings trotzdem noch zusätzlich, was ich ehrlichgesagt eher nachvollziehen kann als die Vorstellung wegen des Unterhalts. Ich bezweifle, dass es Sinn der Sache ist, dass mich irgendwann das ganze Arbeitsamt kennt, wegen solcher Termine.
Verfasst: 28.03.2006 09:46
von DjTermi
Du siehst die sache aber auch zimlich negativ alles, sehe es doch einfach so, dass es dir was bringt.Irgend wie müssen die schon wissen mit wem sie es zu tun haben. Und ein guten Kontak zu seiner Sachbearbeiterin , denke ich mal kann nie schaden

Verfasst: 28.03.2006 09:55
von nane
Solche Termine bringen mir persönlich nunmal mehr Nachteile als Vorteile schon alleine wegen der Zwillinge, weswegen ich da gerne drauf verzichte.
Helfen werden die mir sowieso nicht. Das habe ich schon alleine daran gesehen, dass die Unterhaltsdame nicht mit sich reden lässt in Bezug auf diese Mietbescheinigung. Da ich sie gerade am Telefon hatte hab ich nachgefragt ob der Mietvertrag und dieses Zusatzblatt 1 nicht ausreichen, da hier bereits alle Angaben enthalten sind, die in diesem zusätzlichen Mietbescheinigungsformular (das auf der Webseite der Agentur für Arbeit garnicht zu finden ist) nochmal abgefragt werden. Sie hat darauf bestanden, dieses Formular wäre Pflicht und ohne kann nix berechnet werden.
Absolut lächerlich! Von wegen aktuelle Angaben usw. Ich wohne hier seit 5 Monaten, es gab noch keine Nebenkostenabrechnung und auch keine Mieterhöhung oder sonstige Änderungen. Etwas aktuelleres als den gültigen Mietvertrag gibt es nicht. Trotzdem soll ich jetzt meinem Vermieter hinterherrennen um ein überflüssiges Formular ausfüllen zu lassen. Was meinem Vermieter damit auch gleich zeigt, dass ich nun ALG2 beantragt hab. Der Einwand, dass es da Gerichtsurteile gibt, interessiert die auch nicht. Nähere Erklärungen habe ich nicht bekommen. Fängt schonmal gut an. Ich bin jetzt schon genervt wenn ich dran denke was da noch auf mich zukommt.
Verfasst: 29.03.2006 07:32
von Flunk
Hallo Nane,
Dein Beitrag ist echt heftig. Verstehen kann ich ihn in einigen Punkten aber schon.
Einige Forderungen sind wirklich nur schwer nachzuvollziehen für einen Laien. Es ist sicherlich auch stressig die Kinder mitzunehmen.
Aber die Zusammenfassung Deiner Aussagen zeigt schon das Du recht voreingenommen bist.
Alles ist schlecht. Das ist eine sehr schlechte Vorraussetzung für ein gutes Miteinander mit den verschiedensten Sachbearbeitern.
Versuche doch einfach sachlich beim Besuch noch einmal persönlich das Problem anzusprechen.
Die Dame hat ja auch schon versucht Dir zu erklären warum das Erscheinen Notwendig ist.
Ich möchte Sie kennenlernen und mir ein Bild von Ihnen machen. Vielleicht ergeben sich dabei ja noch mal Fragen"
Und Deine Antwort dann
Ich wüßte nicht welche.
Das weiss sie doch auch noch nicht. Sie sagte ja auch nur Vielleicht . Fragen kommen meist wenn die Sachlage aktuell ist bzw. wenn sie Deine Akte vor Augen hat.
Alle Deine Aussagen zeigen nur das Du ziemlichen Frust schiebst.
nen Tag später NOCHMAL hingehen soll ist lächerlich und unnötig.
Ich bezweifle, dass es Sinn der Sache ist, dass mich irgendwann das ganze Arbeitsamt kennt, wegen solcher Termine.
Solche Termine bringen mir persönlich nunmal mehr Nachteile als Vorteile
Helfen werden die mir sowieso nicht
Du musst Dir mal vor Augen führen das die Sachbearbeiter keinen Nutzen davon haben wenn Sie Dich Schikanieren.
Es sei denn Dein gesamtes bisheriges Auftreten ist unmöglich, vielleicht sogar schon persönlich beleidigend , gewesen. Dann könnte es Schikane sein .
Wenn Du nun aber alles als Schikane siehst dann hast Du natürlich auch die Möglichkeit rechtliche Schritte gegen diese Schikanen einzuleiten.
Mehr kann man hier wohl auch nicht mehr sagen.
Einige User wie z.B Anna sind da sicherlich flexibeler.
Viel Erfolg und das Du nicht zu oft unnötig beim Amt antreten musst.
Grüße Flunk
Verfasst: 29.03.2006 11:36
von nane
Natürlich bin ich voreingenommen, das wäre in meinem Fall vermutlich jeder und da bin ich sicher auch nicht die Einzige. Wenn man hier sieht wie das bei manchen läuft... ich habs eben in nem anderen Beitrag auch schon geschrieben. Schlechte Erfahrungen eben, die ich persönlich noch nicht gemacht habe, da das mein erster eigener Kontakt zu diesem Verein ist aber ich kenne genug Leute, die schon Theater hatten wegen den lächerlichsten Dingen. Und ich hab kein Lust mich genauso ärgern zu lassen. Sorry aber ich hab noch anderes zu tun.
Und ich rede hier nicht von nem bissl Stress wenn ich die Kinder mitnehmen muss, ich hab allerdings auch keine Lust über die gesundheitliche Situation meiner Kinder hieralles breitzutreten.
Ich hatte lediglich wissen wollen ob es Pflicht ist ständig aufs Amt marschieren zu müssen oder nicht und wenn ja wo das steht bzw aus welchem Grund.
Verfasst: 29.03.2006 12:16
von DjTermi
Um die ganze Sache mal ab zu kürzen:
Wenn deine Sachbearbeiterin sagt Du musst Persönlich vorbei kommen, dann musst Du das wohl auch machen. Es steckt sicherlich ein grund dahinter, denn Sie Dir ja gesagt hatte und Du auch hier geschildert hast.
Du hast eine Mitwirkungspflicht, und wenn Du dies nicht machst werden oder können Sie Dir die Leistung streichen.
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.
(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.
Mehr werde ich dazu auchnicht mehr sagen
Verfasst: 29.03.2006 12:33
von nane
Natürlich, wenn die Sachbearbeiterin das sagt muss ich das machen. Und wenn die Sachbearbeiterin sagt ich muss Nachweise bringen, die laut div. Gerichtsurteilen aus datenschutzgründen nicht vorzulegen sind muss ich das auch machen. Und wenn meine Sachbearbeiterin mir androht die Leistungen komplett einzustellen wenn ich nen Gehaltszettel, den ich erst in 4 Wochen kriege, nicht in einer Woche vorlege, dann hat sie auch Recht. usw. usw.
Die Sachbearbeiterin is nicht der Papst und nichtmal der hat immer Recht.
Natürlich gibt es für manche Dinge Gründe und genau danach hatte ich gefragt, weil es in meinen Augen absolut nicht nachvollziehbar ist weswegen man am besten in einer Woche mehrmals dort hingehen soll um die halbe Belegschaft kennenzulernen.
Meine Mitwirkungspflicht erfülle ich meines Erachtens bereits bei einmaligem Vorstellen und Vorlage sämtlicher Unterlagen bzgl. meines Vermögens, meines Einkommens, der aktuellen Wohnsituation und meines derzeitigen Kontostandes... Das sollte für eine Erstberechnung eigentlich ausreichend sein. Sollte man begründete Zweifel daran haben, dass ich tatsächlich ein dieser Wohnung wohne, soll man mit mir einen Termin vereinbaren und mich besuchen. Es ist offensichtlich, dass in dieser Wohnung auch gelebt wird und auch beispielsweise wie viele Personen hier wohnen.
Die "Aufklärung des Sachverhalts" erschwere ich sicher nicht wenn ich erforderliche Nachweise inerhalb weniger Tage per Post schicke anstatt 2 Wochen zu warten bis zum nächsten Termin (ja ich habe einen Termin nach 2 Wochen bekommen). Was man zur Berechnung benötigt oder als Nachweis für was auch immer nochmal sehen will kann per Post geschickt werden. Das kostet weniger Zeit, sowohl für mich als auch für den Sachbearbeiter und kostet weniger Geld.
Somit wäre meine Frage noch immer nicht wirklich beantwortet.
Im Moment habe ich selbst hier im Forum das Gefühl mich mit dem Arbeitsamt rumärgern zu müssen. Anstatt auf eine einfache Frage eine Antwort zu erhalten wird ewig aussenrum diskutiert.
Verfasst: 29.03.2006 14:40
von ballsport
Muß mich auch mal einklinken.
Du möchtest eine klare Antwort auf Deine Frage haben :
Pckt Deine Kids ein und geh da hin anstatt Dich darüber aufzuregen, wieso, weshalb und warum Du da hin sollst.
Wenn Du z.B. arbeiten würdest und Cheffe sagt komm ins Büro, dann diskutierst und lamentierst Du doch auch net rum oder?
Sie das ganze wie Arbeit! ES MUSS EBEN SEIN!
Auch wenn es Dir vielleicht zuviel ist und es vielleicht einfacher ist, alles per Telefon und Post zu erledigen.
Wie DjTermi und auch andere schon gesagt haben : DU HAST EINE MITWIRKUNGSPFLICHT !!!
Und wenn Du dieser nicht nachkommst dann wird eben der Lebensunterhalt gekürzt. Und spätestens dann wirst Du auch Deine Kiddies schnappen und da hinrennen und jammern warum man das Geld gekürzt bzw. sogar ganz gesperrt hat.
Da Du ja von Deinem Mann die Einkommensnachweise erbringen sollst, soll er sich eben zur Betreuung der Kinder nen Tag frei nehmen. Dann kannst Du in Ruhe dort hingehen.
Bevor wir unsere Leistungen erhalten haben, mußten wir uns auch erstmal vorstellen und dann gab es erst Geld. Und glaube mir, das es mit drei Kids bestimmt nicht einfacher ist als mit zweien. Auch wenn es für Dich aussieht, als wenn man Dich dort schikanieren möchte : dem ist gewiss nicht so. Keinem ist daran gelegen, Dich dort zu schikanieren. Es geht ganz einfach darum, das die Sachbearbeiterin, die Dich gerne kennenlernen möchte, bestimmt noch Fragen hat, die persönlich besser besprochern werden können. Unser Erstgespräch dauerte fast zwei Stunden und es kamen trotz kompletter Antragsausfüllung noch Fragen auf. Diese konnten direkt besprochen werden, ohne das Mißverständnisse aufkamen. Auch Fehlinformationen bzw. Unverständliches oder Ungenaues konnte einfach so besser geklärt werden.
Unsere Kids sind 9 Jahre (damals

6 Jahre (damals 5) und 1 Jahr (damals grad 5 Wochen alt) und das war nicht einfach, da der Kleine während des Termins seine Flasche brauchte und gewickelt werden mußte. Und selbst das war kein Problem.
Es gibt für Dich im Grunde nur 2! Möglichkeiten :
1. Nimm die Kids mit und erscheine zum Termin bzw. drück sie dem Vater auf (oder Freundin/Tante/Oma etc).
ODER
2. Finde Dich damit ab, das wenn Du nicht hingehst und weiter dagegen bist, das in naher Zukunft sich Dein Geld verringern wird. Und das nicht, weil Du es ausgegeben hast sondern weil Dir die Leistungen gekürzt worden sind oder sie eben ganz gestrichen werden.
LG
Carmen
Verfasst: 29.03.2006 14:41
von ballsport
...ach ja... ich hab was vergessen..
Die Sachbearbeiterin ist wirklich nicht der Papst, aber sie sitzt eindeutig
am längeren Hebel der Leistungen.
Und sie kann Kürzen bzw. Sperren wenn sie will...
LG
Carmen
Verfasst: 30.03.2006 08:14
von Flunk
Liebe Nane,
so kommen wir nicht weiter und es ist auch nicht mehr die Sachlichkeit drin.
Anstatt auf eine einfache Frage eine Antwort zu erhalten wird ewig aussenrum diskutiert.
Zu Deinen Fragen .
1. Frage:
Ist es rechtlich erforderlich dort hinzugehen? Reicht es nicht aus die Unterlagen per Post zu schicken? Es wäre billiger.
Es ist erforderlich dort hinzugehen.
Es reicht nicht die Unterlagen per Post zu schicken wenn eine Persönliche Vorsprache vom Sachbearbeiter angeordnet wird.
2. Frage:
Ist das zulässig oder nur Schikane?
Es ist zulässig. Hier der Stichpunkt Mitwirkungspflicht.
Solltest Du der Meinung sein das es Schikane ist steht Dir der Rechtsweg offen.
Du hast die Möglichkeit rechtliche Schritte gegen jede Entscheidung der Sachbearbeiter einzulegen.
Mehr kann man dazu nicht sagen.
Verständnis haben alle für Deine Situation doch wie man mit den unterschiedlichsten Entscheidungen der Sachbearbeiter umgeht, muss dann jeder für sich selber entscheiden.
Lass uns das Thema beenden denn es führt zu keinem Ziel und könnte nachher in Unsachlichkeit wenn nicht sogar Streit ausarten und das möchte ich nicht hier im Forum.
Grüße Flunk