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Wohngeldanrechnung

Verfasst: 27.03.2006 15:56
von nane
Ich habe Wohngeld beantragt und bekomme dies für Februar und März, Auszahlung erfolgt im April.
Das Amt hatte mich aufgefordert ALG2 zu beantragen, da laut Berechnung der Lebensunterhalt mit Wohngeld nicht gedeckt werden kann.
Die Beantragung des ALG2 wurde im März gemacht, es steht noch ein Termin (bzw. sogar 2) aus wegen fehlender Unterlagen.
Frage: Kann mir das Wohngeld für Februar und März als Gesamtes im April als Einkommen berechnet oder nur für März beim ALG2 für März angerechnet werden?
Ein Teil des ausstehenden Wohngeldes ist für Februar, da wurde noch garkein ALG2 beantragt. Mein Konto ist überzogen und ich könnte es mit dem Wohngeld für Februar ausgleichen. Das wird die ARGE vermutlich nicht interessieren...
Weiß jemand ob die mir das Wohngeld nun komplett als Einkommen anrechnen dürfen?

Verfasst: 27.03.2006 17:48
von Anna
das Wohngeld wird immer nur für den bestimmten Monat angerechnet. So ist es zumindest bei uns.

Verfasst: 28.03.2006 16:04
von jordy77
Einkommen wird nach dem Zuflußprinzip angerechnet.
Also für den Monat, in dem es aufs Konto (Zufluß) kommt.