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Problem
Verfasst: 27.03.2006 11:56
von jordy77
Hallo zusammen ich hofe ihr könnt mir noch mal helfen.Hier meine Frage? Ich und meine Freundin kennen uns schon seid 8 Jahren ,haben eine gemeinsame tochter sie ist jetzt 5 jahre . Und jetzt wollen wir es noch einmal mit einnader versuchen ,den wir haben uns vor 4 jahren getrent trotzalem haben wir ein gutes verhälltnis zu einnander und wie gesagt wollen wir wieder zusammen ziehen meine Freundin is teilzeit Kraft Arbeitet 4 Tage die Woche ich habe mein Job am 31.03.06 verloren und bekomme dann ALG2 . kriege ich dann trotem ALG2 oder wie viel Rechnen die dann an und behält meine Freundin ihre Steuerklasse sie hat 2 ich hofe ihr konnt mir helfen
Verfasst: 27.03.2006 12:56
von submarin
Da Sie ja in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben werden, wird das Einkommen Ihrer Freundin voll als Einkommen der Gemeinschaft angerechnet.
Im Internet gibt es viele AlgII Rechner, da können Sie sich selber ausrechnen, was unterm Strich bleibt.
Die Steuerklasse bleibt gleich.
Verfasst: 27.03.2006 15:57
von jordy77
ja danke erstmal für deine Antwort!
ich hab gerade mit meiner freundin gredet sie sagt aber wenn ich mich dann anmelde bei ihr das dann die steuerklasse 2 wegfällt stimmt das oder liegt sie da falsch
Verfasst: 27.03.2006 22:32
von submarin
Ja, das stimmt, wusste ich auch nicht.
guckmal.de:
Steuerklasse II
Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist auch das andere Elternteil unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist.
Es darf keine zweite erwachsene Person in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sein.