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Wohngemeinschaft

Verfasst: 26.03.2006 19:10
von Waldmeister
Schönen Guten Tag,

leider hat meine Freundin (26) nach Ihrer Umschulung bisher noch keine Arbeitsstelle gefunden. Sie bekommt derweil Arbeitslosengeld 1.
Ich bin Hartz4 Empfänger. Beide wohnen noch bei den Eltern.
Jetzt meine Frage:
wenn wir eine gemeinsame Wohnung beziehen, wie sieht es da mit der Bezahlung aus?
Meiner Freundin wurde gesagt, wenn sie Beihilfe zur Miete beantragen würde, würde sie in Hartz4 fallen. Ist das korrekt?
Von Ihren knapp 500 Euro und meinen 345 Euro ist es praktisch unmöglich Miete zu bezahlen. Steht uns da Hilfe zu? Und wenn ja, in welcher Form? Wenn die Miete übernommen wird, was bleibt uns da an Geld übrig, für jeweils eine Person. Bekommt Sie dann immer noch Ihr bisheriges Arbeítslosengeld und ich meine 345 Euro??
Wird nämlich allmählich Zeit zusammenzuziehen. Kann doch net wahr sein, das uns das in diesem Land verbaut wird, oder?
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Verfasst: 26.03.2006 20:35
von Gast
Ihr könnt als Wohngemeinschaft gemeinsam eine Wohnung mieten.

Die Miete teilt Ihr 50/50.

Deine Freundin beantragt Wohngeld, oder ergänzendes ALG-II.

Du erhälst Deine € 345,- plus die Hälfte der angemessenen Miete.

Verfasst: 26.03.2006 22:51
von submarin
Zusatz: Wenn Sie selber noch unter 25 sind, sollten Sie sich beeilen. Spätestens ab 31.03. wird der Auszug aus dem Elternhaus erheblich schwieriger!

Verfasst: 27.03.2006 11:23
von Waldmeister
Danke für die Informationen.

Da das ja mit der "Bedarfsgemeinschaft" und dergleichen recht schwammig ist, wie sieht es da mit den Sozialgesetzen in Hessen aus?
Wir ziehen ja jetzt frisch zusammen, muss sie also nicht, da sie mehr Arbeitslosengeld hat, für mich mit aufkommen?

Also vielen Dank Euch nochmal