Wohngemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Waldmeister
Beiträge: 25
Registriert: 07.12.2005 11:45

Wohngemeinschaft

Beitrag von Waldmeister »

Schönen Guten Tag,

leider hat meine Freundin (26) nach Ihrer Umschulung bisher noch keine Arbeitsstelle gefunden. Sie bekommt derweil Arbeitslosengeld 1.
Ich bin Hartz4 Empfänger. Beide wohnen noch bei den Eltern.
Jetzt meine Frage:
wenn wir eine gemeinsame Wohnung beziehen, wie sieht es da mit der Bezahlung aus?
Meiner Freundin wurde gesagt, wenn sie Beihilfe zur Miete beantragen würde, würde sie in Hartz4 fallen. Ist das korrekt?
Von Ihren knapp 500 Euro und meinen 345 Euro ist es praktisch unmöglich Miete zu bezahlen. Steht uns da Hilfe zu? Und wenn ja, in welcher Form? Wenn die Miete übernommen wird, was bleibt uns da an Geld übrig, für jeweils eine Person. Bekommt Sie dann immer noch Ihr bisheriges Arbeítslosengeld und ich meine 345 Euro??
Wird nämlich allmählich Zeit zusammenzuziehen. Kann doch net wahr sein, das uns das in diesem Land verbaut wird, oder?
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gast

Beitrag von Gast »

Ihr könnt als Wohngemeinschaft gemeinsam eine Wohnung mieten.

Die Miete teilt Ihr 50/50.

Deine Freundin beantragt Wohngeld, oder ergänzendes ALG-II.

Du erhälst Deine € 345,- plus die Hälfte der angemessenen Miete.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Zusatz: Wenn Sie selber noch unter 25 sind, sollten Sie sich beeilen. Spätestens ab 31.03. wird der Auszug aus dem Elternhaus erheblich schwieriger!
Waldmeister
Beiträge: 25
Registriert: 07.12.2005 11:45

Beitrag von Waldmeister »

Danke für die Informationen.

Da das ja mit der "Bedarfsgemeinschaft" und dergleichen recht schwammig ist, wie sieht es da mit den Sozialgesetzen in Hessen aus?
Wir ziehen ja jetzt frisch zusammen, muss sie also nicht, da sie mehr Arbeitslosengeld hat, für mich mit aufkommen?

Also vielen Dank Euch nochmal
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