Berufsausbildung
Verfasst: 25.03.2006 18:07
Hallo,
es gibt ja nun das Gesetz für die Jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren die wieder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören sollen.
Ich lese aber immer nur von den Arbeitslosen Jugendlichen.
Wie wird es aussehen mit den Jugendlichen die eine Schulische Berufsausbildung machen und Harz 4 berichtigt sind?
Das betrifft meinen Sohn Z.b.
Schulische Berufsausbildung, lebt zu Hause und bekommt Schülerbafög und zusätlich Harz 4.
Wird Ihm das auch gestrichen werden?
es gibt ja nun das Gesetz für die Jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren die wieder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören sollen.
Ich lese aber immer nur von den Arbeitslosen Jugendlichen.
Wie wird es aussehen mit den Jugendlichen die eine Schulische Berufsausbildung machen und Harz 4 berichtigt sind?
Das betrifft meinen Sohn Z.b.
Schulische Berufsausbildung, lebt zu Hause und bekommt Schülerbafög und zusätlich Harz 4.
Wird Ihm das auch gestrichen werden?