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Berufsausbildung

Verfasst: 25.03.2006 18:07
von kimi1
Hallo,

es gibt ja nun das Gesetz für die Jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren die wieder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören sollen.

Ich lese aber immer nur von den Arbeitslosen Jugendlichen.
Wie wird es aussehen mit den Jugendlichen die eine Schulische Berufsausbildung machen und Harz 4 berichtigt sind?

Das betrifft meinen Sohn Z.b.
Schulische Berufsausbildung, lebt zu Hause und bekommt Schülerbafög und zusätlich Harz 4.

Wird Ihm das auch gestrichen werden?

Verfasst: 26.03.2006 23:19
von submarin
Der AlG Anspruch Ihres Sohns wird sich m.E. verringern. Durch die Anrechnung in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern hat er nur noch einen Anspruch auf 276,-€. Da gibt es keinen Unterschied zwischen arbeitslos und erwerbsfähig.