Kind & ALG 2 im Ausland?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kind & ALG 2 im Ausland?
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Angenommen, mein Mann (Afrikaner) und ich haben ein Baby und beziehen folgende Leistungen:
- ALG 2
- Erziehungsgeld
- Kindergeld
- ALG 2 für Kind
Angenommen, wir wollen ca. 1 Jahr im Heimatland meines Mannes leben, melden ihn vom ALG-2-Bezug ab und leben von o.g. Leistungen, IST DAS MÖGLICH? Bei der ARGE wollte man sich nicht festlegen.
Denn mit Baby bin ich ja nicht vermittelbar und darf mich vom logischen Verständnis doch aufhalten, WO ich will, oder? Bitte, vielleicht kann mir jemand helfen? Danke.
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Angenommen, mein Mann (Afrikaner) und ich haben ein Baby und beziehen folgende Leistungen:
- ALG 2
- Erziehungsgeld
- Kindergeld
- ALG 2 für Kind
Angenommen, wir wollen ca. 1 Jahr im Heimatland meines Mannes leben, melden ihn vom ALG-2-Bezug ab und leben von o.g. Leistungen, IST DAS MÖGLICH? Bei der ARGE wollte man sich nicht festlegen.
Denn mit Baby bin ich ja nicht vermittelbar und darf mich vom logischen Verständnis doch aufhalten, WO ich will, oder? Bitte, vielleicht kann mir jemand helfen? Danke.
Auswärtiges Amt.de:
Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?
Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamts für Finanzen.
Voraussetzung für AlgII ist auch der Aufenthalt in Deutschland. Da das Baby zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählt, gilt hier m.E. auch der Ausschluss für einen Auslandsaufenthalt. Können Sie im SGBII nachlesen.
Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?
Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamts für Finanzen.
Voraussetzung für AlgII ist auch der Aufenthalt in Deutschland. Da das Baby zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählt, gilt hier m.E. auch der Ausschluss für einen Auslandsaufenthalt. Können Sie im SGBII nachlesen.
Hallo, die ARGE wird sich fragen von was ihr dann lebt, bzw wie ihr euch das leisten könnt !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Du willst mir jetzt tatsächlich sagen das Du ab ins Aussland gehen willst und von da aus deine Leistungen weiter beziehst/ willst ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
@ Martha
Bist Du sicher, das dies die faire Art ist?
Die Leistungen weiterhin hier in Deutschland beziehen aber im Ausland leben?
Ist meiner Meinung nach nicht ok, denn Du machst es damit nicht besser, als diejenigen, die in den letzten Monaten ziemlich oft in der Zeitung standen.
Was willst Du machen, wenn mal eine Einladung der ARGE im Briefkasten liegt??? Mal eben schnell nach Deutschland fliegen, den Termin "absitzen" und dann wieder ab in die Sonne?
Du hast geschrieben, das Du dann Deinen Mann aus dem Leistungsbezug abmelden würdest für diese Zeit. Dann tue das doch auch für Dich! Das wäre ehrlich, denn wenn Du in Deutschland Hartz4 Leistungen erhälst, dann muß auch, nach meinen Informationen, der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland sein.
Bist Du sicher, das dies die faire Art ist?
Die Leistungen weiterhin hier in Deutschland beziehen aber im Ausland leben?
Ist meiner Meinung nach nicht ok, denn Du machst es damit nicht besser, als diejenigen, die in den letzten Monaten ziemlich oft in der Zeitung standen.
Was willst Du machen, wenn mal eine Einladung der ARGE im Briefkasten liegt??? Mal eben schnell nach Deutschland fliegen, den Termin "absitzen" und dann wieder ab in die Sonne?
Du hast geschrieben, das Du dann Deinen Mann aus dem Leistungsbezug abmelden würdest für diese Zeit. Dann tue das doch auch für Dich! Das wäre ehrlich, denn wenn Du in Deutschland Hartz4 Leistungen erhälst, dann muß auch, nach meinen Informationen, der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland sein.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Wir brauchen garnicht weiter zu Diskutieren. Wenn Du im Aussland bist hast Du kein Anspruch auf ALG II.
Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
erwerbsfähig sind,
dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen können,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige).
Dann kann ja jeder der im bezug ist auswandern und aus Deutschland GElD bekommen.... JEAH
Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
erwerbsfähig sind,
dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen können,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige).
Dann kann ja jeder der im bezug ist auswandern und aus Deutschland GElD bekommen.... JEAH
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
-
- Beiträge: 32
- Registriert: 26.03.2006 20:26
- Wohnort: Bad salzuflen
@ mamabaer23
Muß Dir da vollkommen recht geben!!!
Zu lamentieren darüber, ob man solch Aktion nicht einfach machen kann ist der totale Schwachsinn. Denn wenn das so einfach wäre, dann würd ich auch meinen Mann und die Kids schnappen und ab gen Süden verschwinden. Was ich dann aber den Bedürftigen damit antue muß ich dann ignorieren (ist alles nur ironisch gemeint!)
@Martha
Wenn Du unbeding mit Deinem Mann im Ausland leben willst ist ok. Aber dann sei zumindest mal fair und vor allem realistisch!!!!!
Fair in dem Sinne, das auch DU Dich aus dem Leistungsbezug dann sofort abmeldest genauso wie Du es mit Deinem Mann machen willst.
Und Realistisch damit, das Du dann Dich und Dein Kind nicht ernähren kannst, wenn Du trotzdem im Ausland lebst und Dich hier in Deutschland nicht abmeldest.
Denn Du wirst das gesamte erhaltene Geld zurückzahlen müssen! Und dann??????
Dann bekommst Du, wenn Du nach Deutschland zurück kommst auch nichts mehr. Abgesehen davon, ein Baby entbindet nicht von der arbeitsfähigkeit bzw. vermittelbarkeit. Da Du verheiratet bist, kannst Du genauso in Arbeit vermittelt werden, da ja Dein Mann dann das Kleine beaufsichtigen kann.
Und bitte nicht jetzt wieder sagen "Ja aber....." ! Ich spreche aus Erfahrung, da ich selber verheiratet bin und wir haben nen Kleinen von 1 Jahr. Der SB der Arbeitsvermittlung hat sowohl mir als auch meinem Mann auferlegt, sich zu bewerben.
1. Weil wir beide arbeitsfähig sind!
2. Weil jeweils der andere die Kids beaufsichtigen und versorgen kann!
3. ES GIBT AUCK KRIPPENPLÄTZE!!!!!
Also Du siehst : Auch als Mama eines Babys ist es durchaus möglich, das man nen Termin der ARGE bekommt!!!
Muß Dir da vollkommen recht geben!!!
Zu lamentieren darüber, ob man solch Aktion nicht einfach machen kann ist der totale Schwachsinn. Denn wenn das so einfach wäre, dann würd ich auch meinen Mann und die Kids schnappen und ab gen Süden verschwinden. Was ich dann aber den Bedürftigen damit antue muß ich dann ignorieren (ist alles nur ironisch gemeint!)
@Martha
Wenn Du unbeding mit Deinem Mann im Ausland leben willst ist ok. Aber dann sei zumindest mal fair und vor allem realistisch!!!!!
Fair in dem Sinne, das auch DU Dich aus dem Leistungsbezug dann sofort abmeldest genauso wie Du es mit Deinem Mann machen willst.
Und Realistisch damit, das Du dann Dich und Dein Kind nicht ernähren kannst, wenn Du trotzdem im Ausland lebst und Dich hier in Deutschland nicht abmeldest.
Denn Du wirst das gesamte erhaltene Geld zurückzahlen müssen! Und dann??????
Dann bekommst Du, wenn Du nach Deutschland zurück kommst auch nichts mehr. Abgesehen davon, ein Baby entbindet nicht von der arbeitsfähigkeit bzw. vermittelbarkeit. Da Du verheiratet bist, kannst Du genauso in Arbeit vermittelt werden, da ja Dein Mann dann das Kleine beaufsichtigen kann.
Und bitte nicht jetzt wieder sagen "Ja aber....." ! Ich spreche aus Erfahrung, da ich selber verheiratet bin und wir haben nen Kleinen von 1 Jahr. Der SB der Arbeitsvermittlung hat sowohl mir als auch meinem Mann auferlegt, sich zu bewerben.
1. Weil wir beide arbeitsfähig sind!
2. Weil jeweils der andere die Kids beaufsichtigen und versorgen kann!
3. ES GIBT AUCK KRIPPENPLÄTZE!!!!!
Also Du siehst : Auch als Mama eines Babys ist es durchaus möglich, das man nen Termin der ARGE bekommt!!!
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Nur seltsam, dass ich vor 1 Stunde die ARGE anrief, ob es tatsächlich so ist, dass man als Mutter eines Babys vermittelbar ist, da ja der Ehemann darauf aufpassen könnte. Klares NEIN.
Und wenn der Ehemann ja ins Ausland abgemeldet ist, erst Recht nicht.
Mir stellt sich nun die Frage nach der Glaubwürdigkeit dieses Forums, da die Angaben der ARGE sich hiermit nicht decken.
Und wenn der Ehemann ja ins Ausland abgemeldet ist, erst Recht nicht.
Mir stellt sich nun die Frage nach der Glaubwürdigkeit dieses Forums, da die Angaben der ARGE sich hiermit nicht decken.
-
- Beiträge: 32
- Registriert: 26.03.2006 20:26
- Wohnort: Bad salzuflen
hallo
also ich war auch bis letztes jahr im erziehungs urlaubt und mir hat man gesagt das ich trotzdem arbeiten gehen kann. da es ja auch kinder garten plätze gibt für kinder unter drei jahren. wenn dein mann nicht da ist also abgemeldet ist dann ist das was anderes. aber wenn du mit ins ausland gehst dann betrügst du den staat. und das ist meiner meinung nach unter aller sau. es gibt genug menschen in deutschland die das geld dann nötiger haben. dann solltest du dich mal im ausland informieren ob es da auch irgend welche zuschüsse gibt denn ansonsten begehst du ja eine straftat.
also ich war auch bis letztes jahr im erziehungs urlaubt und mir hat man gesagt das ich trotzdem arbeiten gehen kann. da es ja auch kinder garten plätze gibt für kinder unter drei jahren. wenn dein mann nicht da ist also abgemeldet ist dann ist das was anderes. aber wenn du mit ins ausland gehst dann betrügst du den staat. und das ist meiner meinung nach unter aller sau. es gibt genug menschen in deutschland die das geld dann nötiger haben. dann solltest du dich mal im ausland informieren ob es da auch irgend welche zuschüsse gibt denn ansonsten begehst du ja eine straftat.
Warum muss es manchen Menschen so schlecht gehen????
In den Forenregeln ist zu erlesen das:Mir stellt sich nun die Frage nach der Glaubwürdigkeit dieses Forums, da die Angaben der ARGE sich hiermit nicht decken.
Alle Tips die hier gegeben werden sind wiederum nur die persönlichen Meinungen der Teilnehmer die nicht verbindlich und richtig sein müssen.
Ich weiss nicht mit wem Du da gesprochen hast aber sicherlich nicht mit der ARGE , ich Arbeite selbst dort und es ist doch wohl klar das wenn der Mann zu Hause ist darauf aufpassen kann !Nur seltsam, dass ich vor 1 Stunde die ARGE anrief, ob es tatsächlich so ist, dass man als Mutter eines Babys vermittelbar ist, da ja der Ehemann darauf aufpassen könnte. Klares NEIN.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Also ich würd sagen, das es hier nichts weiter bringt darüber noch zu diskutieren!
Sie will einfach nicht verstehen, das es eine STRAFTAT ist, wenn sie mit ihrem Mann ins Ausland geht aber weiterhin in Deutschland Geld wie ALG2, Kindergeld und Erziehungsgeld bezieht.
Man soll keinem etwas schlechtes wünschen, aber ich hoffe, das die ARGE nun schon allein durch ihren Anruf hellhörig gweorden ist, und in absehbarer Zeit mal geprüft wird, ob die Leistungen zu recht bezogen werden. AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND!!!!
Ich kling mich hier nun aus, weil ich es, wie mamabear geschrieben hatte, ebenso unter aller Kanone finde, sich auf Kosten wirklicher Bedürftiger nen Jahresurlaub zu gönnen.
Sie will einfach nicht verstehen, das es eine STRAFTAT ist, wenn sie mit ihrem Mann ins Ausland geht aber weiterhin in Deutschland Geld wie ALG2, Kindergeld und Erziehungsgeld bezieht.
Man soll keinem etwas schlechtes wünschen, aber ich hoffe, das die ARGE nun schon allein durch ihren Anruf hellhörig gweorden ist, und in absehbarer Zeit mal geprüft wird, ob die Leistungen zu recht bezogen werden. AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND!!!!
Ich kling mich hier nun aus, weil ich es, wie mamabear geschrieben hatte, ebenso unter aller Kanone finde, sich auf Kosten wirklicher Bedürftiger nen Jahresurlaub zu gönnen.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Ich glaube auch das alles gesagt wurde, darum werde ich diesen Thread schliesen !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.