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gibts unterstüzung bei anklagen !???
Verfasst: 23.03.2006 21:06
von BerlinerHartzer
huhu leude ...
also hab nen brief vom anwalt ...
soll 300 zahlen ...
50 an gläubiger ... 250 anwalt bearbeitungsgebühren .... krasses verhältinss oder .. falls einer da was unrechtes sieht ... bitte melden ...
im fall urheberrechtsverletzung !
jedenfalls wollt ich fragen ob das am da irgendwie helfen kann ... weil ich bekomm ja nur 310 € ohne miete .. die mir ja nich gezahö wird ... also hab ich zum leben -110 miete .. nur 200 € ... und dafür auto lebensmitten und was sonst so alles anfällt .. da hab ich nich mal eben 300 auf der kante ....
gibts da was !???
bitte melden .... frist ist nich solange

Verfasst: 23.03.2006 22:40
von Flunk
Urheberrechtsverletzung hört sich nach eine Abmahnung an.
E-Bay ? Das ist ja zur Zeit immer häufiger.
Leider wirst Du wohl von niemanden etwas dazubekommen.
300 EUR ist da sogar noch billig.
Das ungerechte Kostenverhältnis Gläugber <-> Anwalt kommt wegen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ( Brago )
Nun , vermutlich kannst Du Dich auf die Pfändungsgrenze berufen.
Aber der Anwalt , ich verspreche es Dir wird es durchziehen und den Offenbarungseid holen und Dir die Kosten noch weiter in die Höhe schrauben.
Versuche eine Ratenzahlung mit dem Anwalt zu vereinbaren und halte Dich in Zukunft fern von E-Bay oder andere Geschäfte die das Urheberrecht oder andere Rechte verletzen könnten
Eventuell ist die Abmahung aber auch unberechtigt dazu gibt es die Seite Abmahnwelle.de.
Du könntest auch Den Text der Abmahung hier posten. Vielleicht finden sich so Gelichgesinnte.
Denn es gibt auch schon Urteile gegen Abmahnwütige Anwälte deren Abmahnungen für nicht rechtens erklärt wurde.
Kopf hoch es wird schon weitergehen .
Halt uns auf dem Laufenden.
Grüße Flunk
danke
Verfasst: 23.03.2006 22:48
von BerlinerHartzer
danke erstmal ...
ne geht nich um ebay ... geht um emule ..
soll da was runtergeladen und dadurch zurverfügung gestellt haben !
aber wenn die beiträge so festgelegt sind .. dann muss ich wohl die 300 zahlen .... wat ne scheiße ....
aber ich glaub ich sollt mal anwalt werden
250 € für nen brief ... und bissel kopieren ... glaub dat könnt ich auch noch

Verfasst: 23.03.2006 22:59
von Flunk
Hast Du auch eine Frist gesetzt bekommen eine Unterlassungserklärung abzugeben?
Na gut Du siehst es ja als eine berechtigte Abmahung an. Der Preis sieht auch nicht dannach aus als wäre es willkürlich. Der wäre dann nämlich höher. Für 250 EURO macht das ein professionneller Anwalt nicht
Jetzt hör ich lieber auf sonst habe ich morgen auch son Ding in der Post.
Ich würde mich aber dennoch nach Leidensgenossen umsehen .
Grüße und alles Gute
Flunk
Verfasst: 23.03.2006 23:06
von Flunk
Hier habe ich mal was gefunden ,
vielleicht trifft es ja auf Dich zu
eMule Abmahnung
Seit Monaten wird das Spiel "Earth 2160" illegal über Internettauschbörsen verbreitet. Für den Hersteller ein finanzielles Disaster. Das Unternehmen wehrt sich. Allein in den vergangenen Monaten bekamen 14.000 PC-Besitzer Post.
Grüße Flunk
hehe
Verfasst: 23.03.2006 23:13
von BerlinerHartzer
ja bis 29.3.05 die unterlassungserklärung ... und bis 5.04.2006 die zahlung ...
das sind die fristen ....
naja vielleicht meldet sich ja hier nocheiner ^^
aber danke