frage wegen mietvertrag! und alg2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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kubasb
Beiträge: 1
Registriert: 22.03.2006 20:22
Wohnort: berlin

frage wegen mietvertrag! und alg2

Beitrag von kubasb »

hallo erstmal,

ich habe folgendes problem bzw frage..

(infos erstmal)

also ich will jetzt mit einen kumpel in eine wohung ziehen also in eine WG...

mein kumpel arbeitet hat auch einen festen arbeitsvertrag...

ich mache gerade zivildienst...

und jetzt will ich wissen was ist wenn mein zivildienst vorbei ist und ich nicht gleich arbeit bekomme, ob mit dann alg2 zusteht oder nicht und wenn ja ob es WICHTIG ist was im mietvertrag steht..
ob es besser ist das wir beide im mietvertrag stehen oder ob mein kumpel im mietvertrag alleine steht und ich bei ihm als untermieter bin...?

das würde ich gerne schnell wissen weil wir freitag denn vertrag unterschreiben wollen und wir wissen wollen ob wir beide oder ob nur er drinne stehen soll und ich halt als untermieter...

schonmal dank im voraus...

mfg
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn Sie gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie in erster Linie beachten, welche Folgen das hat.

Das bedeutet: auch wenn einer auszieht, haftet er für die Miete und alle weiteren Kosten, wenn ihn der Vermieter nicht aus dem Vertrag entlässt.

Wenn bei Ihnen absehbar ist, wer sicher länger in der Wohnung bleibt, würde ich den zum Hauptmieter machen.
Der andere vereinbart einen Untermietvertrag.

Bei der Beantragung von AlgII werden die anteiligen Mietkosten übernommen, egal, wer Hauptmieter ist.
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