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Brauche Hilfe - betr. Kürzung ALG II

Verfasst: 22.03.2006 09:23
von Evelyn
Hallo,
mein Bruder bezieht ALG II. Seit kurzem macht er (endlich!!) seinen Führerschein. Er hatte sogar beim Amt nachgefragt, ob eine Übernahme der Kosten möglich sei (mit Führerschein hätte er bessere Möglichkeiten einen Jobs zu finden - Kommissionierer). Das Amt hat - natürlich - abgelehnt. Also wird der Führerschein nun von ihm gezahlt (ist nicht einfach...)
Jetzt ist die Sache: das Amt verlangt auf einmal Nachweise über die bereits geleisteten und noch zu leistenden Fahrstunden, sowie eine Kostenaufstellung für den Führerschein. Das Beste daran ist, wenn mein Bruder diese Nachweise bis zu einem bestimmten Datum nicht vorlegt, wird ihm ALG II gekürzt bzw. die Kürzung erfolgt schon für April, Mai, Juni.

Nun meine Frage: Was hat der Erwerb eines Führerscheins - der noch nicht einmal durchs Amt gefördert wird - mit dem Bezug des ALG II zu tun?
Kann mir jemand einen Tip, bzw. rechtlichen Beistand geben? Denn eine Kürzung von 100 Euro bei 400 Euro monatlich - das geht nicht!!

Auf jeden Fall hat mein Bruder erst einmal Widerspruch gegen diese Kürzung eingelegt und die Bearbeitungsperson nach Erläuterung dieses Schrittes gefragt (natürlich allles schriftlich).

Vielen Dank im voraus.
Evelyn

Verfasst: 22.03.2006 09:44
von Gast
Der 1. Schritt ist ja getan.

Die Arge fragt sich halt, woher er das Geld für einen Führerschein hat, vom Regelsatz kann man den ja wohl kaum bezahlen.

Verfasst: 22.03.2006 10:01
von Evelyn
ja, ist schon richtig das die wissen wollen woher das Geld kommt. Nur ist es denn zulässig, das die das Geld einfach streichen dürfen? Im neusten Berechnungsblatt ist diese Kürzung nämlich schon aufgeführt!!!

Verfasst: 22.03.2006 10:12
von Gast
Zuerst müssen sie ihn anhören, erst dann, wenn sich ein Verdacht auf Sozialleistungsmißbrauch bestätigt hat, dürften die streichen.