Seite 1 von 1

Wohnungsgröße und Miethöhe?

Verfasst: 21.03.2006 17:44
von olli@home
Hallo mal wieder,

wenn meine Wohnung größer als 60qm für 2 Personen ist und die Miete ebenso höher als die angemessenen 310,-€ ist, werden mir dann die 310,-€ als Mietkosten angerechnet und die 66,-€ als Heizkostenzuschuß oder wie ist das...? In unserer Bedarfsgemeinschaft ist ein Partner mit Einkommen!

Danke schonmal

Olli

Verfasst: 21.03.2006 17:59
von Gast
Die kommunalen Regelungen zu den Kosten der Unterkunft kannst du hier finden:

Tacheles

Verfasst: 22.03.2006 18:17
von olli@home
Danke für die Antwort. Das hab ich auch schon gelesen. Meine Frage bezieht sich aber eher darauf, ob die Mietobergrenze als Mietkosten angerechnet werden, wenn die Wohnungsgröße eigentlich nicht angemessen ist (also größer). Oder wie wird dann der Leistungsbezug berechnet?

Verfasst: 22.03.2006 19:57
von Gast
Das ist vom Einzelfall abhängig. Im Zweifel entscheidet dies das Sozialgericht.