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Betriebskostenabrechnung und Miethöhe

Verfasst: 20.03.2006 22:03
von D_C
Ein erneutes Hallo,

ich bin leicht verzweifelt. Nachdem ich heute bei meiner ARGE vorsprach (wie ich heute erfuhr habe ich einen neuen Sachbearbeiter) um die Sache mit dem Unterhaltsvorschuss meines Jüngsten zu klären, dachte ich, ich frage gleich mal nach was mit meinen anderen Anträgen ist.

Ich hatte einen Antrag gestellt auf die Übernahme der Nebenkostenendabrechnungen aus den Jahren 2004 und 2003 (beide erst so spät, weil es ein ziemliches Hin und Her mit meinem Vermieter gab, bis ich die Kopien der Rechnungen hatte um diese Abrechnungen prüfen zu können)
Diese Abrechnungen sind ziemlich hoch (jeweils 700 Euro)
Wie ich vermute hat man meine Nebenkosten bei meinem Einzug bewusst niedrig angesetzt, um mich 'zu ködern' (aber das ist eine andere Geschichte)

Mein neuer Sachbearbeiter sagte mir:
Da meine Miete die zulässige Höhe übersteigt, würden die Abrechnungsdefizite höchstens auf Dahrlehensbasis gezahlt werden.
:-(

Weiterhin stellte ich einen Antrag auf die Übername meiner tatsächlichen Mietkosten.
Ich bin alleinerziehende Mutter dreier Kinder, ich mache gerade eine Umschulung die im Juli zu Ende ist und alles was preiswerter ist, ist so weit weg das ich zur Umschulungsstätte noch länger als die 1,5 Stunden (für eine Strecke) brauche, die ich jetzt benötige. Argumentiert habe ich eben mit dieser Angabe (und den dazu gehörigen Belegen) und auch damit, das ich abends noch eine Putzstelle habe und irgendwann auch mal Zeit haben muss Hausaufgaben zu kontrollieren (von den Kids) und selber zu lernen.
Mein Zwischenzeugnis (mit lauter Einsen) habe ich beigefügt um zu belegen, dass ich wirklich lerne und mich ins Zeug lege.

Der neue Sachbearbeiter sagte mir:
Können Sie gleich vergessen, das wird nix.
:-(


In vier Monaten zieht mein Jüngster zu seinem Dad, davon mal abgesehen das ich es jetzt unmöglich schaffe 3 Kids Schulisch zu unterstützen + selber zu lernen + abends arbeiten zu gehen, müssten wir in vier Monaten ohnehin wieder umziehen, weil ja dann die Wohnung für 3 Personen zu groß und zu teuer wäre. (Der Umzug ist ohnehin für Ende Juli geplant), auch das gab ich an.

Und nu? Wenn ich die Nebenkostendifferenz wirklich nur als Darlehen bekommen kann und mit 10% zurück zahle, fehlen mir ca 70 Euro + 140 Euro Differenz zur Miete jeden Monat.

Was kann ich tun?

Danke für Antworten
DC

Verfasst: 20.03.2006 22:20
von Gast
Auf zum Sozialgericht. Unglaublich der Sachbearbeiter.

Was der nicht macht, solltest Du einem Sozialrichter überlassen.

Verfasst: 08.04.2006 08:54
von D_C
Es kam wie ich befürchtete...
meine Anträge wurden allesamt abgelehnt. Es wird weiterhin nicht die komplette Mite bezahlt und die Betriebskostenabrechnung ist mein Problem (eines das ich nicht bewältigen kann)
Der Widerspruch ist bereits geschrieben.

Muss ich jetzt eigentlich warten, bis auf den Widerspruch reagiert wurde und dann zum Anwalt gehen, damit der für mich Klage einreicht, oder kann ich gleich Klage einreichen?

Danke
DC

Verfasst: 08.04.2006 20:59
von Gast
Das Amt auffordern, den Wiederspruch innerhalb von z.b. 7 Tagen zu bearbeiten. Wenn die Frist abgelaufen ist, ab zum Sozialgericht.