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Pflicht in einer WG zu wohnen?

Verfasst: 20.03.2006 20:03
von Katzenkönig
Moin,
Die Sachbearbeiterin der ARGE in Hamburg meinte, dass man mit 24 Jahren bei bezug von ALG II keinen Anspruch auf die Übernahme einer eigenen Wohnung hat.
Ihrer Ansicht nach ist man verpflichtet ein WG-Zimmer für maximal 200€ zu beziehen.
Das Problem ist das die Mutter(Vollzeitbeschäftigt) bisher mit Schwester und Sohn zusammen lebte, die Schwester ausgezogen ist und die Wohnung zu teuer wurde. Sie sucht sich nun ohne den Sohn eine eigene Wohnung und das Amt weigert sich für den angehenden Wohnungslosen Sohn eine akzeptable Miete zu zahlen.
Ich hab schon gegoogelt aber zu diesem Hamburger Fall keine Liste mit den "angemessenen" Mietkosten gefunden. Ich hoffe hier weiss jemand weiter, vielen Dank soweit.

Verfasst: 20.03.2006 20:06
von Gast
infoline - Informationen und Vorschriften zum Sozialhilferecht in Hamburg
Stand: 06.01.2006

Fachliche Vorgaben zu § 22 SGB II

Leistungen für Unterkunft und Heizung
Hamburg

Verfasst: 20.03.2006 20:35
von Katzenkönig
Das ging ja fix, danke.
Insbesondere bei Leistungsberechtigten, die erstmalig eine eigene Wohnung beziehen, sind in dieser Hinsicht besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Bei jungen, allein stehenden Menschen sollte vorrangig zunächst auf besonders preisgünstigen Wohnraum (möbliertes Zimmer, Untermiete, Wohngemeinschaft) verwiesen werden.
Nach meinen Verständnis meint Verweisen dazu drängen, nicht das alles andere ausgeschlossen ist. Es gibt ja auch Einzimmer Wohnungen für 250€ Bruttokaltmiete. Was im Vergleich zu den Angebotenen WG's durch aus Konkurrenzfähig ist. Wenn man also eine günstige Wohnung findet müsste diese übernommen werden, oder sehe ich das Falsch?

Verfasst: 20.03.2006 21:20
von Gast
Korrekt kann das nur ein Jurist beantworten.

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