Pflicht in einer WG zu wohnen?
Verfasst: 20.03.2006 20:03
Moin,
Die Sachbearbeiterin der ARGE in Hamburg meinte, dass man mit 24 Jahren bei bezug von ALG II keinen Anspruch auf die Übernahme einer eigenen Wohnung hat.
Ihrer Ansicht nach ist man verpflichtet ein WG-Zimmer für maximal 200€ zu beziehen.
Das Problem ist das die Mutter(Vollzeitbeschäftigt) bisher mit Schwester und Sohn zusammen lebte, die Schwester ausgezogen ist und die Wohnung zu teuer wurde. Sie sucht sich nun ohne den Sohn eine eigene Wohnung und das Amt weigert sich für den angehenden Wohnungslosen Sohn eine akzeptable Miete zu zahlen.
Ich hab schon gegoogelt aber zu diesem Hamburger Fall keine Liste mit den "angemessenen" Mietkosten gefunden. Ich hoffe hier weiss jemand weiter, vielen Dank soweit.
Die Sachbearbeiterin der ARGE in Hamburg meinte, dass man mit 24 Jahren bei bezug von ALG II keinen Anspruch auf die Übernahme einer eigenen Wohnung hat.
Ihrer Ansicht nach ist man verpflichtet ein WG-Zimmer für maximal 200€ zu beziehen.
Das Problem ist das die Mutter(Vollzeitbeschäftigt) bisher mit Schwester und Sohn zusammen lebte, die Schwester ausgezogen ist und die Wohnung zu teuer wurde. Sie sucht sich nun ohne den Sohn eine eigene Wohnung und das Amt weigert sich für den angehenden Wohnungslosen Sohn eine akzeptable Miete zu zahlen.
Ich hab schon gegoogelt aber zu diesem Hamburger Fall keine Liste mit den "angemessenen" Mietkosten gefunden. Ich hoffe hier weiss jemand weiter, vielen Dank soweit.