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Erfahrungswerte

Verfasst: 20.03.2006 16:33
von peterschneider
Hallo giebt es Erfahrungswerte was das Amt für eine Küche bezahlt.
Das gleiche für 2 Kinderzimmer,Schrank,Bett,Matraze,Kopfkissen,Bettdecke ,Kinderzimmerlampe..Ich weiß das ,das Darlehnsweise bewilligt wird.Aber wie Berechnen die das..Hat jemand Erfahrungswerte

Gruß Peter

Verfasst: 20.03.2006 16:50
von Gast
Viele Kommunen haben dafür einen eigene Verordnung.

Verfasst: 20.03.2006 16:51
von submarin
Hatten Sie vorher schon ein ausgestattetes Kinderzimmer? Wenn das Kind neu in Ihren Haushalt aufgenommen wurde, haben Sie Anspruch auf eine Erstausstattung, und das nicht als Darlehen! Wenn Sie dazu noch Fragen haben, bitte melden.

Wegen Erfahrungswerten ist das so eine Sache, da gibt es dann mal kommunale Richtwerte, aber hier vor Ort werden die regelmäßig verringert. Da wird einem dann erzählt, man könne einen Küchentisch für 20,-€ kaufen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass man Sie zu einem Möbellager schickt.

SGBII §23
(3) 1Leistungen für

1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

sind nicht von der Regelleistung umfasst. 2Sie werden gesondert erbracht. 3Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. 4In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. 5Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. 6Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.