Erfahrungswerte

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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peterschneider
Beiträge: 10
Registriert: 13.03.2006 14:19

Erfahrungswerte

Beitrag von peterschneider »

Hallo giebt es Erfahrungswerte was das Amt für eine Küche bezahlt.
Das gleiche für 2 Kinderzimmer,Schrank,Bett,Matraze,Kopfkissen,Bettdecke ,Kinderzimmerlampe..Ich weiß das ,das Darlehnsweise bewilligt wird.Aber wie Berechnen die das..Hat jemand Erfahrungswerte

Gruß Peter
Gast

Beitrag von Gast »

Viele Kommunen haben dafür einen eigene Verordnung.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Hatten Sie vorher schon ein ausgestattetes Kinderzimmer? Wenn das Kind neu in Ihren Haushalt aufgenommen wurde, haben Sie Anspruch auf eine Erstausstattung, und das nicht als Darlehen! Wenn Sie dazu noch Fragen haben, bitte melden.

Wegen Erfahrungswerten ist das so eine Sache, da gibt es dann mal kommunale Richtwerte, aber hier vor Ort werden die regelmäßig verringert. Da wird einem dann erzählt, man könne einen Küchentisch für 20,-€ kaufen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass man Sie zu einem Möbellager schickt.

SGBII §23
(3) 1Leistungen für

1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

sind nicht von der Regelleistung umfasst. 2Sie werden gesondert erbracht. 3Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. 4In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. 5Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. 6Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
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