Förderung von Selbständigkeit für HartzIV-Empfänger
Verfasst: 20.03.2006 16:04
Hallo,
nachdem wir höchstwahrscheinlich ab April wieder ALGII bekommen werden, möchte sich mein Mann selbständig machen. Wir haben schon mehrfach mündlich bei der ARGE angefragt, welche Fördermöglichkeiten für ihn in Frage kommen, aber bisher eigentlich nichts Konkretes gehört. Es heißt immer, man kann bis zu soundsoviel Prozent des derzeitigen Regelsatzes als Förderung bekommen, aber wieviel das ist, scheint im Ermessen des Bearbeiters zu liegen. Wir sollen uns melden, wenn es soweit ist....aber möchten gern etwas vorab planen. Schließlich will man nicht in allzukaltes Wasser springen.
Hat jemand Erfahrungen damit? Wieviel Zuschuß kann man bekommen und wie lange? Wie wird das beantragt?
Anzumerken ist, daß für ihn offenbar ICH AG und Überbrückungsgeld nicht in Frage kommen, da er nach dem Studium direkt ALGII und kein ALGI erhalten hat.
Für uns ist es ja auch schon hilfreich, wenn er weiter ALGII bekommen kann, da dann zumindest Kranken- und Rentenversicherung geklärt sind bis die Selbständigkeit richtig angelaufen ist.
Dank und Gruß
Earl Grey
nachdem wir höchstwahrscheinlich ab April wieder ALGII bekommen werden, möchte sich mein Mann selbständig machen. Wir haben schon mehrfach mündlich bei der ARGE angefragt, welche Fördermöglichkeiten für ihn in Frage kommen, aber bisher eigentlich nichts Konkretes gehört. Es heißt immer, man kann bis zu soundsoviel Prozent des derzeitigen Regelsatzes als Förderung bekommen, aber wieviel das ist, scheint im Ermessen des Bearbeiters zu liegen. Wir sollen uns melden, wenn es soweit ist....aber möchten gern etwas vorab planen. Schließlich will man nicht in allzukaltes Wasser springen.
Hat jemand Erfahrungen damit? Wieviel Zuschuß kann man bekommen und wie lange? Wie wird das beantragt?
Anzumerken ist, daß für ihn offenbar ICH AG und Überbrückungsgeld nicht in Frage kommen, da er nach dem Studium direkt ALGII und kein ALGI erhalten hat.
Für uns ist es ja auch schon hilfreich, wenn er weiter ALGII bekommen kann, da dann zumindest Kranken- und Rentenversicherung geklärt sind bis die Selbständigkeit richtig angelaufen ist.
Dank und Gruß
Earl Grey